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Vermittlungsdienst für Pflegekräfte aus dem Ausland

Wer länger zuhause wohnen bleiben möchte, sucht sich auch mal Hilfe von eienr ausländischen Pflegerin. Foto: epd
Wer länger zuhause wohnen bleiben möchte, sucht sich auch mal Hilfe von eienr ausländischen Pflegerin. Foto: epd
Das Interesse an einer 24-Stunden-Betreuung für Pflegebedürftige nimmt hierzulande immer weiter zu. In Deutschland leben und arbeiten über 100 000 legal beschäftigte Pfleger/innen aus dem angrenzenden EU-Ausland, von denen die meisten aus Polen stammen. Daneben floriert jedoch die Schattenwirtschaft: Etwa 150 000 Pfleger/innen befinden sich in illegaler Anstellung heißt es in einer Pressemitteilung des Vermittlungsdienstes sunacare. Wer sich mit den meist komplizierten Regelungen nicht auskennt, riskiert als Angehöriger hohe Geld-, mitunter aber auch Haftstrafen.
Deswegen hat sich die Redaktion des Magazins sechs+sechzig entschlossen, die Tipps des Pflegekräfte-Vermittlungsdienstes zu veröffentlichen. Zumal das Bedürfnis nach Informationen auf diesem Gebiet relativ hoch ist.
In Deutschland kümmern sich Unternehmen wie Sunacare um die Vermittlung von geeignetem Personal an hilfebedürftige Familien. Die Agentur arbeitet hierfür mit Personaldienstleistern in den jeweiligen EU-Staaten zusammen, welche Pflegekräfte unter Vertrag haben. Diese entsenden bei Beauftragung eine Pflegekraft nach Deutschland, die in ihrem Heimatland dank rechtsgültigen Arbeitsverträgen kranken-, sozial- und rentenversichert ist. Die nationale und EU-weite Gesetzgebung erlaubt und fördert die Entsendung von EU-Personal nach Deutschland zur Erbringung einer vereinbarten Dienstleitung. Im Krankheits- oder Urlaubsfall organisiert SunaCare eine Ersatzpflegekraft für eine kontinuierliche Betreuung und ist in allen Fragen Ansprechpartner.
Angehörige können für ein pflegebedürftiges Familienmitglied eine Pflegekraft aus der EU auch selbst anstellen. Möglich ist das durch das Freizügigkeitsgesetz. Allerdings müssen etliche Punkte beachtet werden. Die Familie muss einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag mit der Pflegekraft abschließen. Die Anstellung der Pflegekraft als Selbständige/r auf Rechnungsbasis schließt sich vor dem Hintergrund der Scheinselbstständigkeit aus. Dadurch muss die Familie zusätzlich zum Lohn auch Abgaben an die Renten- und Sozialversicherung bezahlen und fungiert in rechtlicher Hinsicht als Arbeitgeber. Problematisch wird das auch dann, wenn die Pflegekraft einmal krank wird oder Urlaub machen möchte – denn einen Ersatzbetreuer zu finden und ebenfalls legal zu beschäftigen, dürfte aus Kostengründen nur für die wenigsten in Frage kommen.
Maik Dietrich, Geschäftsführer von Sunacare, rät Hilfesuchenden grundsätzlich zu einer legalen Lösung: „Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit geschaffen, Pflegepersonal aus dem angrenzenden EU-Ausland in Deutschland zu beschäftigen. Ob das nun durch ein direktes Anstellungsverhältnis oder über einen Vermittlungsdienst geschieht, muss dann jeder für sich selbst klären: Aber die Gefahren einer illegalen Beschäftigung sollten unbedingt vermieden werden.“
Über SunaCare
Die SunaCare GmbH (www.sunacare.de) hat sich auf die bundesweite Vermittlung privater Pflegekräfte aus dem (angrenzenden) EU-Ausland spezialisiert. Das Unternehmen mit Sitz in Berlin ermöglicht in einem einfachen Online-Verfahren die schnelle und qualifizierte Beratung zur 24-Stunden-Betreuung vor Ort. Im Gegensatz zu ambulanten Pflegediensten ist die Inanspruchnahme und Unterbringung einer entsandten Pflegekraft aus dem EU-Ausland direkt beim Pflegebedürftigen im Bereich der 24-Stunden-Betreuung deutlich günstiger und entlastet die Angehörigen. SunaCare wurde im Jahr 2011 gegründet und wird von Maik Dietrich und Diana Schlör geleitet.

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