Pflegebedürftige werden nicht genügend vom Gesetzgeber geschützt
Die UN haben den 1. Oktober zum Internationalen Tag des älteren Menschen ausgerufen. Die Bagso stellt in ihrer Erklärung dazu fest, dass das deutsche Sozial- und Familienrecht dem Schutzbedarf, der sich aus dem Abhängigkeitsverhältnis zwischen Pflegebedürftigen und Pflegern ergibt, bislang nicht gerecht wird. Stärkere, insbesondere präventiv wirkende, staatliche Schutzmechanismen – vergleichbar den Regelungen des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII) – erscheinen dringend geboten. Zu prüfen wird auch sein, inwieweit durch eine rechtzeitige Entlastung von pflegenden Angehörigen und professionellen Pflegekräften Risiken von Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung abgebaut werden können. Festzustehen scheint: Der Staat wird seinen Schutzpflichten, die sich etwa aus Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ergeben, bislang nicht gerecht.<