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Politische Teilhabe älterer Menschen stärken

Das Kuratorium Deutsche Altershilfe fordert im neuen Landesförderplan für Alter und Pflege in Nordrhein-Westfalen, die Seniorenpolitik zu stärken und die Kommunen finanziell auf die Alterung der Gesellschaft vorzubereiten.

Im eigenen Quartier bleiben - auch im Alter. Das wollen die meisten, doch die Kommunen müssen dafür noch eine Menge tun. Foto: epd
Im eigenen Quartier bleiben – auch im Alter. Das wollen die meisten, doch die Kommunen müssen dafür noch eine Menge tun. Foto: epd

Das Kuratorium Deutsche Altershilfe fordert im neuen Landesförderplan für Alter und Pflege in Nordrhein-Westfalen, die Seniorenpolitik zu stärken und die Kommunen finanziell auf die Alterung der Gesellschaft vorzubereiten.
Die Weichen für die zukünftige Seniorenpolitik in Nordrhein-Westfalen werden zurzeit bei den Verhandlungen um den Landesförderplan Alter und Pflege gestellt. Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) begrüßt das Anliegen des Landesförderplans, sieht aber die Notwendigkeit, stärker in die Entwicklung der Quartiere zu investieren, in denen die Menschen leben. „Dieses Ziel ist sehr wichtig, gerade vor dem Hintergrund der Alterung der Gesellschaft und der Tatsache, dass die meisten Menschen zu Hause altern möchten – auch diejenigen mit einer Demenzerkrankung“, sagt Dr. h.c. Jürgen Gohde, Vorstandsvorsitzender des KDA. Er ergänzt: „Die Kommunen müssen bei der Planung der Pflege und der Quartiersentwicklung mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden.“
Das KDA fordert die NRW-Landesregierung weiter auf, das politische und ehrenamtliche Engagement älterer Menschen zu unterstützen. Wichtige Grundlagen dafür sind etablierte Strukturen wie die NRW-Landesseniorenvertretung und langjährige Projekte wie das Forum Seniorenarbeit NRW und die Landesinitiative Demenz-Service NRW. Es müsse dringend ausgebaut werden und könnte für andere Bundesländer beispielhaft sein, fordert das KDA.
Im Landesförderplan für Alter und Pflege werden die Maßnahmen der NRW-Regierung gebündelt und planmäßig aufbereitet. Er soll in Zukunft in jeder Legislaturperiode vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter erstellt werden. Die rechtliche Grundlage dafür ist das neue Gesetz zum Pflegerecht, das dem NRW-Landtag im Juni 2013 vorgelegt wurde und am 1. Januar 2014 in Kraft treten soll.

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