Hier die Bagso-Presserklärung im Wortlaut:
Die Aussage, ältere Menschen seien eine besonders von Rechtsverletzungen gefährdete Bevölkerungsgruppe, trifft in dieser Allgemeinheit für Deutschland nicht zu. Die große Mehrheit älterer Menschen lebt aufgrund bis heute funktionierender Sozialsysteme in finanzieller Unabhängigkeit und genießt dieselben politischen, bürgerlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte wie jüngere Menschen. Die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) zusammengeschlossenen Verbände begrüßen, dass die Vereinten Nationen die Wirksamkeit des bestehenden Menschenrechtssystems in Bezug auf ältere Menschen überprüfen, und weisen auf Schutzlücken im deutschen Familien- und Sozialrecht sowie auf besonderen Schutzbedarf Älterer in Entwicklungsländern hin. Etwas anderes gilt für die wachsende Gruppe der pflegebedürftigen und vor allem demenzkranken (zumeist alten und hochaltrigen) Menschen, unabhängig davon, ob sie in Pflegeheimen oder zu Hause, mit oder ohne Unterstützung durch ambulante Dienste betreut werden. Sie stehen in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis zu denjenigen, von denen sie betreut und gepflegt werden. Zwar gibt es keine wirklich belastbaren Daten zur Verbreitung von Gewalthandlungen gegenüber Pflegebedürftigen. Aber vorliegende Studien veranschlagen den Anteil von Pflegebeziehungen, in denen Pflegende in einem weiten Sinne „gewalttätig“ gegenüber Pflegebedürftigen werden, meist in der Größenordnung zwischen 5 und 25 Prozent.
Noch einmal anders stellt sich die Situation älterer Menschen in den Entwicklungsländern dar, in denen insbesondere die Zahl hochaltriger Menschen überproportional anwächst. In der Regel fehlt es in diesen Ländern an Alterssicherungssystemen. Gibt es einen Anspruch auf staatliche Leistungen, so kann dieser vielfach nicht realisiert werden, z.B. weil sich Menschen mangels Personaldokumenten nicht ausweisen können („Unsichtbarkeit des Alters“). Viele Menschen haben keinen oder nur einen sehr eingeschränkten Zugang zu medizinischen Leistungen. Ambulante pflegerische Dienste und stationäre Pflege werden nicht bzw. völlig unzureichend vorgehalten. Erschwerend wirkt sich dabei aus, dass die familiären Unterstützungsnetze schwächer geworden sind, weil sich die Familienstrukturen durch eine niedrigere Geburtenrate und die außerhäusliche Berufstätigkeit der Frauen verändert haben und es eine Abwanderung der jungen Generationen in die großen Städte gibt.
Auch innerhalb der Familien sind ältere Menschen in Entwicklungsländern – aufgrund der in der Regel bestehenden wirtschaftlichen Abhängigkeit von ihren Kindern – stärker gefährdet. So kommt es häufig vor, dass das Eigentums- oder Erbrecht nicht geachtet wird – bis hin zu den Fällen, in denen ältere Menschen, vor allem ältere Frauen, von ihren Angehörigen aus dem eigenen Wohnraum vertrieben werden. Negativ geprägte Altersbilder erleichtern Diskriminierung und das Ausüben physischer Gewalt.
Schließlich stellen Not- und Katastrophensituationen gerade für Ältere eine besondere Gefahr dar. Vor allem bei der Vergabe von Nahrungs- und sonstigen Hilfsgütern können sie sich in aller Regel nicht so durchsetzen wie Jüngere.
Nicht übersehen werden sollte, dass in Entwicklungsländern ältere Menschen zunehmend neue Aufgaben übernehmen. Ein hervorstechendes Beispiel ist das der vielen Großmütter im von AIDS geplagten südlichen Afrika, die zur Ersatzmutter ihrer Enkelkinder werden. Gerade sie brauchen dringend Unterstützung. Sowohl aus nationaler Sicht als auch mit Blick auf die Situation in den Entwicklungsländern ist es daher sehr zu begrüßen, dass die Vereinten Nationen die Wirksamkeit des bestehenden Menschenrechtssystems in Bezug auf ältere und alte Menschen auf den Prüfstand stellen. Dabei muss es sowohl um eine effektivere Umsetzung bestehender Rechte als auch um das Schließen möglicher Schutzlücken im bestehenden UN-Menschenrechtssystem gehen. Für den Fall der Schaffung neuer menschenrechtlicher Instrumente spricht sich die BAGSO mit Nachdruck dafür aus, dass Rechte und Pflichten nicht an ein bestimmtes Alter geknüpft werden. Ein altersunabhängiges (Menschen-)-Rechtssystem ist ein wesentlicher Beitrag zur notwendigen Überwindung stereotyper Altersbilder.
Die Einsetzung eines UN-Sonderberichterstatters zur Lage der Menschenrechte älterer Menschen könnte (weiteren) Aufschluss über mögliche Schutzlücken geben und politische Entscheidungen auf nationaler Ebene beschleunigen, vor allem in Bereichen, in denen der Handlungsbedarf längst erkannt ist.