Mini- oder Nebenjobs sind heutzutage nicht wegzudenken und spielen auch in der beruflichen Laufbahn Erwerbstätiger eine entscheidende Rolle. Damit Arbeitnehmer ihre Qualifikationen und Leistungen nachweisen können, sind Arbeitszeugnisse wichtig. Ob und wann Minijobber Anspruch auf ein Arbeitszeugnis haben und was dieses enthalten sollte, lesen Sie hier.

Steht Minijobbern ein Arbeitszeugnis zu?
Minijobs leisten einen wichtigen Beitrag zum Haushaltseinkommen und zur beruflichen Weiterentwicklung, wenn Studium, Familie und Co eine Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung verhindern. Damit Qualifikationen und Leistungen sichtbar werden, gibt es nach Abschluss des Dienstverhältnisses gemäß § 630 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und § 109 der Gewerbeordnung (GewO) ein Recht auf ein Dienst- bzw. Arbeitszeugnis. Und das für alle Arbeitnehmer, egal, ob Vollzeit-, Teilzeit- oder Nebenjob. Ein Arbeitszeugnis wird nicht automatisch ausgestellt, sondern muss beantragt werden. Doch gibt es hier Fristen einzuhalten: Während ein „einfaches Arbeitszeugnis“ (s. u.) unbegrenzt erhältlich ist, ist ein qualifiziertes bis zu drei Jahre nach Ende des Minijobs (§ 195 BGB) beanspruchbar. Die Verjährungsfrist beginnt am Ende jenes Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Vorsicht gilt bei einer vertraglichen Ausschlussfrist, die eine schriftliche Zeugnisanforderung innerhalb von einem Monat nach Arbeitsbeendigung verlangt.
Gut zu wissen: Auch wenn einige Arbeitgeber aufgrund des anfallenden Arbeitsaufwandes lieber auf Arbeitszeugnisse verzichten möchten, sollte man trotzdem darauf bestehen. Um Konflikte zu vermeiden, können Arbeitnehmer auch selbst einen Zeugnisentwurf vorlegen, den der Arbeitgeber übernehmen kann. Dies wird in der Praxis auch gerne angenommen. Ansonsten hilft nur die „Zeugnisklage“ beim zuständigen Gericht.
Welche Arbeitszeugnisse gibt es und was müssen sie beinhalten?
Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument, mit denen auch Minijobber Kenntnisse, Qualifikationen und Erfahrungen vorweisen können. Dabei unterscheidet man die folgenden Zeugnisarten:
- Einfaches Arbeitszeugnis: Dieses beinhaltet neben Daten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber Art und Dauer der Beschäftigung. Es wird häufig für kurze Praktika ausgestellt oder dient dem (amtlichen) Beschäftigungsnachweis.
- Qualifiziertes Arbeitszeugnis: Hier werden neben Inhalt des einfachen Arbeitszeugnisses auch Qualifikationen, fachliche Leistung sowie Stärken und Sozialverhalten beschrieben.
- Vorläufiges Arbeitszeugnis: Möchte man sich kurzfristig bewerben, kann ein vorläufiges Arbeitszeugnis (einfach/qualifiziert) beantragt werden.
Wichtig: Mini- und Nebenjobber sollten sich keinesfalls mit einem „einfachen Arbeitszeugnis“ begnügen. Ein knappes Zeugnis ist nämlich ein „schlechtes“ Zeugnis und suggeriert, dass der Arbeitnehmer nur das Nötigste erledigt hat. Das qualifizierte Arbeitszeugnis macht ein deutlicheres Bild vom Arbeitnehmer und spiegelt die fachliche und persönliche Entwicklung in seiner beruflichen Laufbahn wider. Nur mit diesem schafft sich der Arbeitnehmer auch Vorteile in zukünftigen Bewerbungsprozessen.
So geht’s: Arbeitszeugnisse rechtssicher erstellen
Ein Arbeitszeugnis muss immer schriftlich und im Original ausgestellt werden. Zudem muss es vollständig, verständlich sowie wohlwollend formuliert sein. Damit das Arbeitszeugnis rechtssicher ist, muss es einige Inhalte aufweisen:
- Angaben zum Dienstgeber sowie Dienstnehmer
- Art und Dauer der Beschäftigung
- Tätigkeitsbeschreibung
- Beurteilung von Leistung (Arbeitsbefähigung, -bereitschaft, -weise, -erfolg, Fachkenntnisse, Gesamtbeurteilung; nur bei qualifiziertem Zeugnis)
- Beurteilung von sozialem Verhalten (Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern, Kollegen sowie anderen Personen; nur bei qualifiziertem Zeugnis)
- Grund für das Beschäftigungsende (mit Einverständnis des Arbeitnehmers)
- Schlussformel (optional)
- Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift des Arbeitgebers/eines Befugten
Nicht erwähnt werden dürfen privates Verhalten, Abmahnungen, Betriebsratszugehörigkeit, Bemerkungen zu Religions- oder Parteienzugehörigkeiten, Gesundheitszustand (Krankentage) und Mutterschutz- bzw. Elternteilzeiten sowie nebenberuflichen Tätigkeiten und Streikteilnahmen. Um alle Punkte zu erfüllen, kann man sich juristisch beraten lassen oder Programme wie den Haufe Zeugnis Manager nutzen. Mit nur wenigen Klicks erstellt man so individuelle, rechtssichere Arbeitszeugnisse.
Gut zu wissen: Erhält man ungerechtfertigt ein „schlechtes Arbeitszeugnis“ kann man um Korrektur ansuchen. Erfolgt diese nicht, kann innerhalb von drei Wochen nach Zeugniserhalt beim Arbeitsgericht die Zeugnisberichtigung eingeklagt werden. Die Beweislast liegt allerdings beim Arbeitnehmer.
Arbeitszeugnisse stehen allen Erwerbstätigen zu, auch jenen mit Nebenjobs. Qualifizierte Arbeitszeugnisse machen die Leistungen und Qualitäten von Arbeitnehmern in Minijobs sichtbar und sorgen für mehr Attraktivität bei Bewerbungsgesprächen.
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