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So vermeiden Sie Streit im Erbfall

Corinna Cronenberg ist Anwältin und Mediatorin. Sie hat in ihrer Praxis schon viele Erbstreitigkeiten erlebt.

Verstehen Sie sich noch oder haben Sie schon geerbt? Die Frage scheint lustig-provokant – wahrscheinlich vor allem jenen, die noch nicht das Kunststück vollbringen mussten, ein Erbe gerecht aufteilen zu müssen. Das könnte sogar gelingen, wenn es nur um Geld, Immobilien und Aktien ginge. Tatsächlich aber sind zu vererbende Sachwerte (anders als Kapital) meist untrennbar mit hochemotionalen, mitunter sogar hochexplosiven Familienthemen verbunden.

Das erfährt Corinna Cronenberg immer wieder. Sie ist Anwältin für Familien- und Erbrecht bei der Erlanger Rechtsanwaltskanzlei Hering & Hermann. Und sie ist ausgebildete Mediatorin, die in Konflikten vermittelt und um außergerichtliche Einigungen bemüht ist. »Beim Erben geht es viel um Verletzungen, zwischen Eltern und Kindern, auch zwischen Großeltern und Enkelkindern«, so ihre Erfahrung. Und um das Gefühl, nicht gesehen oder hinter den Geschwistern zurückgesetzt worden zu sein. »Oft geht es dabei auch um Ungesagtes oder gar Geheimnisse in der Familie. Was man als kleines Kind schon gespürt hat, aber für sich nie klären konnte, nimmt man oft bis ins hohe Alter mit.«

Bei der Aufteilung des Nachlasses sollten alte Konflikte befriedet werden

Der Erbfall – gebunden an den Tod der Eltern – fördert also zutage, was nicht selten seit Kindheitstagen schwelt. »Eltern sind mitunter die Verbindung zu und zwischen den Geschwistern«, so Cronenberg. Bricht dieses Bindeglied weg, bricht mühsam unter der Decke Gehaltenes oft eruptiv hervor. Verstehen sich Geschwister nicht so gut, liegt es allerdings nicht selten am Umgang der Eltern mit den Kindern. Manchmal aber auch an den Partnern der Erben. »Männer beziehen oft nicht so klar Stellung. Irgendwann reicht es ihnen und sie werden deutlich«, so die Erfahrung der Mediatorin. »Frauen hingegen beißen sich eher fest, können nicht so gut loslassen und dann den Blick auch nicht mehr weiten für eine große, sinnvolle Lösung.«

Wie im Fall jener Schwestern, die sich um ein großes Erbe stritten, dessen Aufteilung letztlich an einem noch nicht mal besonders schönen Gemälde zu scheitern drohte. Jede der beiden Frauen wollte das Bild haben. Unbedingt. Erst eine ausgiebige Mediation förderte zutage, dass es dabei um ein wichtiges Erinnerungsstück aus Kindheitstagen handelte, um das Gefühl von Heimat. Die Mutter hatte vor ihrem Tod nicht genau geregelt, wer was bekommen sollte.

»Diese Art von Auseinandersetzungen tauchen oft auch bei ererbten Immobilien auf«, so die Expertin. Von drei Geschwistern wollen zwei verkaufen und das Geld teilen. Aber das dritte Geschwisterkind will die Immobilie unbedingt behalten. »Wenn dann kein Geld da ist, um die anderen beiden auszubezahlen, wird es schwierig.« Auch dabei gehe es in der Regel um Erinnerungen an das Haus der Kindheit oder den Ort, an dem Familienurlaube verbracht wurden. 

Bedingung ist: Freiwillig an der Lösung interessiert sein!

Wer sich rechtzeitig mit dem Erbe auseinandersetzt, umgeht Ärger.

Solche Auseinandersetzungen waren das Motiv, warum sich die Anwältin Corinna Cronenberg vor zwölf Jahren zur Mediatorin aubilden ließ. »Ich habe die Streitereien manchmal nicht mehr ausgehalten. Aber ich wollte auch lernen, emotionale Grenzen zu ziehen und den Menschen zu helfen«, erzählt sie. Die 56-Jährige kann immer nur eines von beiden sein: Anwältin einer Partei oder Vermittlerin zwischen allen Beteiligten. »Die Grundvoraussetzung für meine Arbeit als Mediatorin ist, dass alle freiwillig mit mir an einer Lösung arbeiten wollen und sich niemand gezwungen fühlt.« 

Eine Mediation laufe dabei stets nach einem bestimmten Schema ab. »Die Parteien sprechen nicht direkt miteinander, sondern immer nur mit mir.« Manchmal seien auch Menschen involviert, die physisch gar nicht anwesend seien und ein eigenes, emotionales Erbe hinterlassen haben. Um das herauszufinden, arbeitet Cronenberg mit systemischen Aufstellungen. Dramatischer kann sich die Situation entwickeln, wenn das Ableben des Vaters »verdeckte Kinder« zutage fördert – also Halbgeschwister, von denen keiner wusste, die aber nun ein Stück vom Kuchen beanspruchen. »Ich musste auch schon abbrechen, weil Auseinandersetzungen zu heftig wurden.«

Als Anwältin wie als Mediatorin rät sie, sich rechtzeitig mit dem Erbe auseinandersetzen – idealerweise gemeinschaftlich. »Gut ist es, wenn die Eltern sehr offen mit dem Thema umgehen und gegenüber ihren Kindern offen darlegen, warum sie wen wie bedenken.« Dabei müssten nicht alle Kinder im Testament gleich behandelt werden. Eltern könnten durchaus auf die verschiedenen Lebenssituationen eingehen, ohne ungerecht zu sein. »Es gibt auch keine Pflicht, jemandem etwas zu vererben, bis auf den Pflichtteil«, stellte Cronenberg klar. 

Wenn die Eltern sich neu binden

Denn auch das ist eine Erfahrung, die sie nicht selten macht: Dass Kinder bei ihr nachfragen, wie sie ein zu erwartendes Erbe beizeiten in ihrem Sinne gestalten können. Um das wird mitunter gebangt, wenn nach dem Tod eines Elternteils oder einer Trennung Mutter oder Vater plötzlich mit einer neuen Liebe auflebt und eine neue Bindung eingeht. Dann werde schon mal Druck auf Eltern ausgeübt und im Härtefall mit Kontaktabbruch auch zu Enkeln gedroht, sollten Wünsche oder Forderungen nicht berücksichtigt werden. 

Umgekehrt kann ein Erbe auch zu einer drückenden Verpflichtung werden. Etwa dann, wenn die Eltern Geld und Besitz mühsam zusammenhalten, sich selbst nichts mehr gönnen, nur »um den Kindern was zu hinterlassen«. Im Wissen darum, wagten es die Kinder dann mitunter nicht, eine Firma oder ein Haus zu veräußern, obwohl sie mit dieser Entscheidung viel glücklicher wären. Oder wenn Eltern ihren Nachkommen ein Erbe in der Erwartung versprechen, im Gegenzug im Alter Gesellschaft oder gar Pflege von der Tochter oder vom Sohn zu erhalten. So verständlich ein solcher Wunsch auch ist: »Auch dafür gibt es keinerlei Verpflichtung«, macht Cronenberg deutlich. Dahinter stehe jedoch – wie so oft – ein Wunsch: nämlich der nach Bindung. 

Text: Anja Kummerow
Fotos: Glasgow Fotografie; W. Gillitzer

2 Antworten

  1. Gut zu wissen, dass im Erbrecht nichts verpflichtend ist, außer der Pflichtanteil selbst. In meiner Familie ist durch den Tod meines Großvaters und seinem Testament ein Streit entstanden. Für eine Klärung wende ich mich am besten an einen passenden Anwalt für erbrecht.

  2. Leider gab es bei uns zu viele alte Konfekte, die nie gelöst werden konnten. Deswegen musste ich nun einen Anwalt für Erbrecht beauftragen. So erhoffe ich mir baldige Schlichtung.

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