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Umbau von der Steuer absetzen

Wer seine Dusche behindertengerecht umbauen lässt, kann die Kosten dafür in voller Höhe als außergewöhnliche Belastung bei seiner Einkommensteuer geltend machen – auch ohne Pflegestufe. So hat es das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden.

Beim Schlaganfall vor Komplikationen schützen

Insbesondere bei älteren Patienten besteht nach Schlaganfällen ein hohes Risiko für schwerwiegende Komplikationen wie Infektionen oder Fieber. In einem neuen europaweiten Forschungsprojekt wird jetzt untersucht, ob eine einfache medikamentöse Behandlung das Risiko von Tod oder schwerwiegenden Komplikationen verhindern kann.

Keine Kündigung wegen „Pensionsberechtigung“

Das Bundesarbeitsgericht hat der altersdiskriminierenden Kündigung eine Absage erteilt. Dabei ging es um eine Arzthelferin, der in ihrer Kündigung darauf hingewiesen worden war, dass sie ja „inzwischen pensionsberechtigt“ sei. Die Richter hielten dies für einen Fall von Benachteiligung, der verboten ist.

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