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Sterbebegleitung heißt auch, Zeit haben. Das sollte ein neues Gesetz unterstützen, meint die BAGSO. Foto: epd
Sterbebegleitung heißt auch, Zeit haben. Das sollte ein neues Gesetz stärker berücksichtigen, meint die BAGSO. Foto: epd

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) hat Stellung zum geplanten Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland genommen. Generell begrüßt die BAGSO die meisten Inhalte der Novelle, die darauf abzielt, die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland zu verbessern. Doch es gibt auch Kritik, vor allem beim Thema Finanzen.

Ziel der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung ist es, dem Wunsch schwerstkranker Menschen zu entsprechen, möglichst in der eigenen häuslichen Umgebung zu verbleiben. Bislang wurden die Angebote überwiegend in städtischen Strukturen entwickelt. Die Leistungen müssten aber flächendeckend, vor allem auch in ländlichen Regionen, etabliert werden, so die BAGSO. Hierfür müssten die Rahmenbedingungenden besonderen Herausforderungen im ländlichen Raum angepasst werden (z. B. Größe der Teams in Abhängigkeit zur Fläche des Versorgungsgebiets, kostendeckende Vergütung der Wege).

Zur Verbesserung der Hospizversorgung sei es förderlich, mit Hilfe von öffentlichkeitswirksamen Kampagnen die gesellschaftlich wichtige Rolle, Aufgabe und Arbeitsweise der Hospize für die Versorgung schwerkranker und sterbender Menschen herauszustreichen und ggf. auch konkrete Anreize für Spenden zu schaffen. Denn die Hospizkultur lebt vom Engagement Ehrenamtlicher, die qualifiziert und fachlich begleitet werden müssen. Im Rahmen der Förderung ambulanter Hospizdienste werden bisher ausschließlich Personal- und Schulungskosten für die Vorbereitung der Ehrenamtlichen berücksichtigt. Alle weiteren Kosten wie Aufwandsentschädigungen und Fahrtkosten der Ehrenamtlichen müssen bislang durch Spenden erbracht werden. Hier wäre eine bessere finanzielle Unterstützung notwendig, schreibt die BAGSO.

Mit Blick auf die Hospizkultur in den stationären Pflegeeinrichtungen werde verkannt, dass die durch Minutenpflege und Personalknappheit bestimmten
Arbeitsbedingungen eine „Sterbebegleitung“, die dieses Wort verdiene, nicht ermöglichten. Sterbebegleitung benötige Zeit, psychologische und fachliche Kenntnisse, die nicht umsonst zu haben seien.

Hintergrund:

Das geplante Hospiz- und Palliativgesetz will u. a.

• in strukturschwachen und ländlichen Regionen den weiteren Ausbau der Hospiz und Palliativversorgung zu unterstützen
• die Vernetzung und Kooperation von medizinischer und pflegerischer Versorgung sowie hospizlicher Begleitung in der Regelversorgung sicherzustellen
• die allgemeine ambulante Palliativversorgung weiter zu stärken
• die Finanzierungsgrundlage stationärer Hospize zu verbessern
• die Hospizkultur und Palliativversorgung in stationären Pflegeeinrichtungen und
Krankenhäusern zu stärken und Kooperationen mit regionalen Versorgern zu
fördern sowie
• die Versicherten gezielt über bestehende Angebote der Hospiz- und
Palliativversorgung zu informieren.

Seit März 2015 liegt ein Referentenentwurf vor.

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