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Das Arbeitsministerium von Ursula von der Leyen blockt das Altersvorsorgekonto.
Das Arbeitsministerium von Ursula von der Leyen blockt das Altersvorsorgekonto.

Hier können Sie den Beitrag der Kolleg/innen von Monitor, der am 21.2.2013 gesendet wurde, sehen. Zusammengefasst ergibt sich er Vorwurf des Lobbyismus aus wortgleichen Begründung auf Anfragen des Monitor-Teams zum Altersvorsorge-Konto, die darauf hinaus laufen, dass es Regierung und Versicherungswirtschaft einzig und alleine darum geht, die exorbitanten Gewinne aus den privaten Versicherungsprodukten unangetastet zu lassen.
Was ist ein Altervorsorgekonto, aus Presseerklärung von ÖKO-TEST-Magazin
„Die wichtigsten Vorteile des Altersvorsorgekontos
Das Vorsorgekonto soll genau das leisten, was in der Altersvorsorge bislang fehlt: Es soll einfach, kostengünstig und absolut transparent sein. Damit dieses Ziel erreicht wird, sind folgende Punkte wichtig:
• Minimale Kosten. Das Altersvorsorgekonto soll von einer Institution ohne Gewinnerzielungsabsicht angeboten werden, wie zum Beispiel der Deutschen Rentenversicherung. Abschluss- und Vertriebskosten fallen dann gar nicht erst an. Die Verwaltungskosten können auf ein Minimum begrenzt werden. Auch Wechsel- oder Entnahmekosten bzw. Kosten für Beitragsfreistellung etc. gibt es nicht. Allein dadurch wächst das Geld auf dem Altersvorsorgekonto kräftiger und schneller als bei jedem anderen Sparvertrag.
• Einfache staatliche Förderung. Die staatliche Förderung soll – wie bei Riester- und Rüruprenten – vor allem in der Steuerfreiheit der Einzahlungen und der erzielten Erträge bestehen. Solange das Geld auf dem Konto liegt, fällt daher auch keine Abgeltungssteuer an. Für Vorsorgesparer mit niedrigem Einkommen, die von der Steuerförderung nicht profitieren, soll es weiterhin staatliche Zulagen in Höhe der heutigen Riester-Förderung geben – idealerweise aber ohne den lästigen Papierkrieg wie bei der bisherigen Förderung. Der Fiskus dagegen greift erst bei Auszahlung des Geldes zu.
• Flexible Nutzungsmöglichkeiten. Das Geld auf dem Vorsorgekonto soll nicht nur zur Aufbesserung der späteren Altersrente genutzt werden können. Auch der Rückkauf von Abschlägen bei der staatlichen Rente soll damit möglich sein. Dann können Verbraucher den Termin für den Rentenbeginn weiterhin selbst bestimmen und aktuelle Probleme, wie sie durch die Rente mit 67 auftreten, würden abgemildert. Das Konto könnte zum Beispiel helfen, den Übergang zur Rente wieder zu flexibilisieren. Auch bei Erwerbsminderung soll es nutzbar sein. Damit wäre es nicht nur für die Privatvorsorge, sondern auch für die Tarifvertragsparteien eine interessante Option.
• Vererbbarkeit. Das Kapital aus dem Vorsorgekonto soll vererbbar sein. Dann können Vorsorgesparer auch ihre Angehörigen mit absichern. Bei Auszahlung im Erbfall würden jedoch Steuern und ggf. Sozialabgaben fällig. Einzige Ausnahme: Die Erben können das Konto auch als eigenes Vorsorgekonto fortführen. Dann bleibt die Übernahme erst einmal abgabenfrei.
• Realistische Biometriekosten. Anders als heute bei der privaten Riester- und Rürup-Rente sollen die Renten aus dem Vorsorgekonto auf Basis einer realistischen Lebenserwartung kalkuliert werden. Basis könnten die Daten sein, die das Statistische Bundesamt für den Bevölkerungsdurchschnitt unter Berücksichtigung des Langlebigkeitsrisikos für die Zukunft prognostiziert. Bei diesen Werten ist der Trend zur weiteren Zunahme der Lebenserwartung, insbesondere in der Phase zwischen dem 65. und dem 85. Lebensjahr, bereits berücksichtigt. Bei den Hochbetagten über 85 geht dagegen selbst die Versicherungsbranche nicht von einer weiteren Zunahme der Lebenserwartung aus. Im Gegenteil. In ihren neuen Sterbetafeln, die 2008 für Risikolebensversicherungen entwickelt wurden, hat die Branche sogar einen Rückgang der Lebenserwartung Hochbetagter unterstellt.
• Transparente Anlagemodelle. Weil Verbraucher von der Unübersichtlichkeit und Angebotsvielfalt der Riester-Produkte am Markt stark verunsichert sind, plädieren die Verbraucherminister der Länder dafür, das Vorsorgekonto zunächst nur in einer einzigen risikolosen Anlageform anzubieten – ähnlich einem Riester-Banksparplan. Zu einem späteren Zeitpunkt könnte ein solches Basisprodukt ggf. durch Anlagemöglichkeiten in verschiedenen Risikoklassen ergänzt werden. Dann hätten Verbraucher auch beim Vorsorgekonto die Möglichkeit, ihre Vorsorge je nach Vertragsalter oder Risikoneigung wahlweise sicher oder chancenreich zu gestalten.
• Nachhaltige Anlagepolitik. Egal, welcher Anlagemix zur Auswahl steht: Die Verbraucherminister der Länder wünschen sich auf jeden Fall, dass die auf dem Vorsorgekonto angelegten Gelder nach ethischen, sozialen und ökologischen Anlagekriterien verwaltet werden. Das Vorsorgekonto könnte damit gleich doppelt nachhaltig sein – es verhilft den Verbrauchern zu einer nachhaltigen Zusatzrente und unterstützt eine nachhaltige Anlagepolitik, die unter anderem den Kampf gegen den Klimawandel, den Kampf gegen Exzesse am Finanzmarkt und sowie den Kampf gegen schmutzige und korrupte Geschäfte und dergleichen unterstützt.
• Ein Konto für alles. Alle bestehenden Altersvorsorgeverträge sollen auf Wunsch der Verbraucher kostengünstig in das Vorsorgekonto überführt werden. Dazu können die Verträge aufgelöst und die Sparguthaben auf dem Vorsorgekonto angelegt werden. Sofern der Vertrag den Rahmenbedingungen des Kontos entspricht, ist aber auch die Fortführung im Rahmen des Vorsorgekontos denkbar. Die Verteilung der Mittel auf verschiedene Verträge wäre somit vermeidbar – und die Vorsorgesparer hätten über den Stand ihrer Zusatzrente stets den vollen Überblick.
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Beschlus der Grünen aus dem Jahr 2008 zum Vorsorgekonto:
Das Altersvorsorgekonto bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine moderne und einfache Förderung, die den zunehmenden Anforderungen an Flexibilität und Eigenverantwortlichkeit gerecht wird.

Vorteile:

So funktioniert es:

Jede und jeder kann bei einem Finanzinstitut ihrer/seiner Wahl ein Altersvorsorgekonto eröffnen. Wechsel des Anbieters sind natürlich jederzeit möglich.
Die maximale Höhe der steuerfreien jährlichen Einzahlungen beträgt 3.000 Euro. Steuerfrei sind auch sämtliche Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne, die auf dem Altersvorsorgekonto auflaufen. Für diejenigen, die keine oder wenig Steuern zahlen, werden Zulagen gewährt.
Auszahlungen aus dem Altersvorsorgekonto werden nachgelagert besteuert. Durch die Steuerersparnis in der Erwerbsphase und den progressiven Steuertarif wird ein starker steuerlicher Anreiz gesetzt, dass Ersparte auch erst im Alter und in kleineren Raten über die Zeit zu entnehmen.
Mehr Altersschonvermögen. Die Ersparnisse auf dem Altersvorsorgekonto sollen von der Anrechnung auf Arbeitslosengeld II-Leistungen freigestellt sein.
Die selbstgenutzte Wohnimmobilie wird besser in die Altersvorsorge integriert.
Integration privater und betrieblicher Altersvorsorge. Riester-Verträge können problemlos in das Konto eingebracht werden. Grundsätzlich sollen alle Formen der betrieblichen Altersvorsorge Zugang  bekommen, solange die Arbeitnehmer einen direkten Anspruch haben.
Transparenz wird ganz groß geschrieben. Die wichtigsten Details sollen in einem „Produktinformationsblatt“ kompakt und übersichtlich dargestellt werden. Hinzu kommen jährliche schriftliche Anlegerinformationen.
Eine Garantie der eingezahlten Beiträge sichert, dass hoch riskante und spekulative Anlageprodukte wie sie z.B. auf dem Grauen Kapitalmarkt zu finden automatisch ausgeschlossen bleiben.
Bei Rentenzahlungen sichern verbindliche Unisex-Tarife, dass Frauen und Männer gleichgut behandelt werden.
 

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