Doch wer in diesen Tagen einen Weihnachtskalender für seine Sprösslinge kauft, der kann böse Überraschungen erleben: Denn häufig verstecken sich hinter den 24 Türchen alkoholische Leckereien. Das erfahren die Käufer jedoch meist erst beim Wenden der Verpackung im Kleingedruckten.
Die Verbraucherzentrale Hessen begutachtete eine Stichprobe von 20 alkoholhaltigen Adventskalendern in Kaufhäusern und Supermärkten in Frankfurt. Dabei wurden gezielt die Kalender überprüft, deren Aufmachung Kinder anspricht.
Das ernüchternde Ergebnis: Beim Gros der Markenprodukte von Feodora, Gubor, Reber, Hachez, Lindt, Heilemann & Co. fällt erst beim Lesen der Beschreibung der Pralinen oder der Zutatenliste auf der Rückseite auf, dass Alkoholisches enthalten ist.
Ein besonders dreistes Verwirrspiel liefert die Firma Niederegger mit ihrem Kinder ansprechenden Adventskalender mit Weihnachtsmarktmotiv: Auf der Rückseite lautet es nach der Aufzählung der Marzipanpralinen „ohne alkoholische Füllung“, in der folgenden Zutatenliste für das Marzipan taucht aber trotzdem „Alkohol“ auf.
Nur in wenigen Fällen liefern die Hersteller zumindest auf der Rückseite zusätzlich zur Zutatenliste einen gesonderten Alkoholhinweis.
Einzig die Peters GmbH, Lippstadt, kennzeichnet einen ihrer beiden begutachteten Adventskalender auf der Schauseite deutlich „Mit Alkohol“.
Nach Auffassung der Verbraucherzentralen sollte auf den ersten Blick erkennbar sein, wenn Adventskalender alkoholhaltige Zutaten enthalten. Ein deutlicher Hinweis gehört vorne auf die Verpackung. Er ist nicht nur für Kinder, sonder für alle Verbraucher wichtig, die auf Alkohol verzichten wollen oder müssen.