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Zur Seniorenmesse inviva Ende März in Nürnberg werden Senioren-Models gesucht. Foto: oh
Einmal auf den Brettern stehen, die die Welt bedeuten? Vom Applaus des Publikums hinausgetragen werden? Dabei Mode und Trends für die Sommersaison präsentieren? Dreimal: Ja! Dann bewerben Sie sich zum Casting bei Galeria Kaufhof in Nürnberg und werden Sie Model auf der inviva 2012 Ende März 2012. Nach dem erfolgreichen Auftakt im vergangenen Jahr mit sehr engagierten Models soll nun erneut eine Gruppe von zwölf Seniorinnen und Senioren öffentlich vorführen, dass Mode für Ältere kein Fremdwort ist. Schließlich zeigt ein persönlicher Stil kombiniert mit aktuellen Akzenten, dass die Träger oder der Träger mit der Zeit geht. Bis zum 15. Februar sollten sich alle, die Spaß an einem ungewöhnlichen Einsatz auf dem Laufsteg haben, bewerben. In der Jury sitzen neben Vertretern von Messe Nürnberg und Galeria Kaufhof auch ein Mitglied der Redaktion des Magazins sechs+sechzig.
So funktioniert es:
Nehmen Sie teil an der großen Castingrunde bei Galeria Kaufhof Nürnberg Innenstadt in der Königsstraße. Sie finden am folgenden Terminen statt: Samstag, 3. März 2012 und Samstag, 10. März 2012, jeweils von 11-17 Uhr.
Voraussetzungen für die Bewerbung: Sie sind über 50, bringen ein Gespür für Tanz und Bewegung mit und haben Lust auf Mode. Jede Menge Spaß ist garantiert!
Wenn Sie zu den 12 glücklichen Gewinnern des Castings gehören, werden Sie während der Messe inviva am 30. und 31. März auf dem Messegelände in Nürnberg auf unserer großen Bühne vor begeistertem Publikum tolle Mode für die kommende Sommersaison vorstellen.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung an:
Galeria Kaufhof
Frau Simone Switala
Leitung Marketing
Königstraße 42
90402 Nürnberg
oder E-Mail: simone.switala@kaufhof.de
Wir benötigen von Ihnen folgende Informationen:
– Foto (Ganzkörper)
– Persönliche Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
– Alter & Geburtsdatum
– Körpergröße
Einsendeschluss für die Bewerbung ist der 15. Februar 2012. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften behandelt.
Sollten Sie einen Casting-Wunschtermin haben, geben Sie dies gerne an. Ein Rechtsanspruch auf die Einladung zu einem der Termine besteht allerdings nicht.

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