
Das beste Verhältnis zu den Großeltern kann auf die Probe gestellt werden, wenn es um die Kosten für einen teuren Platz im Pflegeheim geht. Foto: epd
Damit ist allerdings nur klar, dass Großeltern ihre Enkel zivilrechtlich auf Unterhalt verklagen können. „Nicht nur Eltern sind ihren Kindern zum Unterhalt verpflichtet, sondern auch Enkel ihren Großeltern“, heißt es dazu in einem Sachbuch des Erlanger Sozialrechtsanwalts Michael Baczko zum Thema. An anderer Stelle des Buches heißt es dann, im Sozialgesetzbuch sei geregelt, dass Unterhaltsansprüche gesetzlich auf den Sozialhilfeträger übergehen und sonstige Ansprüche (etwa die Abgeltung von Wohnungsrechten, Rückforderung von Schenkungen wegen Verarmung etc.) vom Sozialhilfeträger durch einen Bescheid auf sich übergeleitet werden müssen und dann gegen den Zahlungspflichtigen geltend gemacht würden. Aber heißt das nun, dass die Sozialämter im Namen der Großeltern gegen die Enkel klagen können und diese für sündhaft teure Heimplätze wie im Fall Wolfrums aufkommen müssen?
Wie Baczko berichtet, gibt es tatsächlich Sozialhilfeträger, die unter Verweis auf (eventuell) bestehende Ansprüche des Elternteils, der nicht voll die Kosten des Pflegeheims zahlen kann, die Zahlungen an das Heim verweigern und die Kinder der Betroffenen nötigen, die ungedeckten Heimkosten zu zahlen. Diese Vorgehensweise sei aber rechtswidrig, stellt Baczko klar: „Nur wenn Angehörige tatsächlich freiwillig bereit und in der Lage sind, dem Hilfesuchenden Leistungen zukommen zu lassen, darf auf die Selbsthilfe vom Sozialhilfeträger verwiesen werden.“

Dr. Anton Steiner, Fachanwalt für Erbrecht und Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht, ist sich sicher: Eine Überleitung der Regressansprüche auf die Sozialhilfeträger ist bei Enkeln nicht rechtens.
Sozialämter laufen also vor die Wand, wenn sie versuchen, die Enkel zahlen zu lassen. Aber auch Steiner schränkt ein, dass die Großeltern oder ein für sie eingesetzter Betreuer die Enkel auf Unterhaltszahlung verklagen können. Für Wolfrum ist diese Gefahr jedoch ausgeschlossen: „Bevor mein Großvater mich verklagt, wird eher der Fluss das Sozialamt verschlucken.“
Stefan Brunn
* Name von der Redaktion geändert
Das Buch „Elternunterhalt – wenn Kinder zahlen sollen“ von Michael Baczko schließt auch die Rechtslage für Enkel mit ein. Insbesondere wird gezeigt, wie die Berechnung richtig zu erfolgen hat und wie man sich erfolgreich gegen zu hohe oder unberechtigte Forderungen wehrt.