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Kein Stellenangebot – also nicht arbeitssuchend, so die Logik des Gesetzes. Foto: epd / Jens Schulze

Die Arbeitslosenstatistik erfasst längst nicht alle Arbeitssuchenden – vor allem nicht, wenn sie älter sind. So gab es nach Auskunft der Bundesregierung im Jahresdurchschnitt 2016 insgesamt 162.600 Personen, die unter die Regelung des Paragrafen 53a Absatz 2 SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) gefallen sind.

Diese Regelung besagt, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte, denen nach Vollendung des 58. Lebensjahrs ein Jahr lang keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten wurde, nach diesem Zeitraum offiziell nicht mehr als arbeitslos gelten, obwohl sie nach einer neuen Arbeit suchen. Die Bundesregierung schreibt, dass sie keine Abschaffung des Paragrafen 53a Absatz 2 SGB II plane.

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