Viele Verbraucher sind unzufrieden mit ihrem Kreditvertrag. Sie möchten den Vertrag ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung umschulden oder ablösen. In solchen Fällen rät die Verbraucherzentrale Bayern, die Widerrufsbelehrung im Vertrag überprüfen zu lassen. „Dies gilt auch für neuere Kreditverträge etwa ab Juli 2010“, sagt Susanne Götz von der Verbraucherzentrale Bayern. „Auch dort haben wir Fehler in der Widerrufsbelehrung gefunden, die zur Rückabwicklung berechtigen“, so die Finanzjuristin weiter. Für Ratsuchende bietet die Verbraucherzentrale Bayern eine Rechtsberatung zum Thema Widerruf von Kreditverträgen an.
Hintergrund ist, dass Banken den Kreditnehmer oft nicht richtig über das gesetzliche Widerrufsrecht bei Verbraucherkreditverträgen belehrt hatten. Dieser Fehler führt dazu, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen begann. Demzufolge kann der Verbraucher seinen Kreditvertrag noch viele Jahre nach dem Vertragsschluss widerrufen. Er ist dann zum Beispiel frei, eine Finanzierung zu dem aktuell niedrigen Zinsniveau abzuschließen. Der Fokus der Rechtsprechung lag bisher auf Belehrungen aus den Jahren 2002 bis 2010. „Nun wurden uns erste Gerichtsentscheidungen bekannt, die sich mit der seit Sommer 2010 häufig verwendeten Belehrung beschäftigen. Diese bestätigen unsere Rechtsauffassung, dass auch hier fehlerhafte Formulierungen enthalten sind“, so Susanne Götz.
Die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Bayern zum Kreditwiderruf kostet 60 Euro pro Vertrag und wird an den Standorten München und Nürnberg angeboten. Eine Terminvereinbarung kann für die Beratungsstelle München online erfolgen unter www.verbraucherzentrale-bayern.de oder telefonisch unter (089) 53 987 27, für die Beratungsstelle Nürnberg unter Tel. (0911) 24 26 512.