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Genau nachrechnen und eventuell die Kasse wechseln, kann viel Geld sparen. Foto: epd
Genau nachrechnen und eventuell die Kasse wechseln, kann viel Geld sparen. Foto: epd

Zum 1. Januar ist der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 auf 14,6 Prozent gesunken. Fast die Hälfte der öffentlich zugänglichen gesetzlichen Krankenkassen erhebt aktuell einen Zusatzbeitrag von weniger als 0,9 Prozentpunkten und ist damit günstiger als im vergangenen Jahr. Bei 41 gesetzlichen Krankenkassen ändert sich der Beitragssatz gegenüber 2014 nicht: Sie verlangen von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag von exakt 0,9 Prozentpunkten. Ein Wechsel kann sich trotzdem lohnen.

45 der 92 geöffneten gesetzlichen Krankenkassen erheben von ihren Mitgliedern aktuell einen Zusatzbeitrag von weniger als 0,9 Prozentpunkten. Damit sind sie günstiger als in den vergangenen Jahren. Die Metzinger BKK (Baden-Württemberg) und die BKK Euregio (Hamburg und Nordrhein-Westfalen) verzichten sogar gänzlich auf einen zusätzlichen Beitrag und verlangen nur die gesetzlich festgelegten 14,6 Prozent.

Bei 41 gesetzlichen Krankenkassen bleibt der GKV-Beitragssatz gegenüber den vergangenen Jahren unverändert: Sie erheben aktuell 0,9 Prozentpunkte zusätzlich und verlangen damit von ihren Mitgliedern nach wie vor einen Beitragssatz von 15,5 Prozent. Bei sechs Krankenkassen – davon fünf bundesweiten – ist der Beitragssatz mit 15,8 Prozent bzw. 15,9 Prozent höher als im vergangenen Jahr.

In Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen profitieren Verbraucher am stärksten von einem Wechsel ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Der Unterschied zwischen dem günstigsten (14,6 Prozent) und dem teuersten (15,8 Prozent) Beitragssatz beträgt dort 1,2 Prozentpunkte.

Verbraucher, die ihre gesetzliche Krankenversicherung wechseln wollen, finden etwa im Vergleichsportal CHECK24.de einen umfassenden Vergleich von Beiträgen und Leistungen gesetzlicher Krankenkassen. Viele Filtermöglichkeiten, z. B. für verschiedene Bonusprogramme, Zuschüsse zu professioneller Zahnreinigung oder die Übernahme von Osteopathie, helfen dem Verbraucher bei der Auswahl des passenden Tarifs.

Gesetzlich Versicherte einer regionalen Kasse müssen entweder ihren Wohnort oder den Arbeitsplatz im jeweiligen Bundesland haben. Der Vergleichsrechner von CHECK24.de berücksichtigt daher beides. Ein Arbeitnehmer, der in Brandenburg lebt und in Berlin arbeitet, erhält ein Vergleichsergebnis mit verfügbaren Krankenkassen aus beiden Bundesländern und profitiert so von einer größeren Auswahl.

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