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Foto: epd
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Aktive Sterbehilfe, das heißt, das Töten auf Verlangen ist in Deutschland strafbar. Die Straft liegt bei bis zu fünf Jahren Haft.
Passive Sterbehilfe ist dagegen unter bestimmten Umständen nicht strafbewährt. Deutsche Gerichte haben zum Beispiel den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen durch einen Arzt auch dann nicht bestraft, wenn der Patient noch nicht kurz vor dem Tod steht. Wenn, anderes Beispiel, starker Schmerzmittel verabreicht werden, die das Leben verkürzen können, so ist dies auch nicht strafbar, wenn der Sterbende dem zustimmt.
Anders sieht dies aus, wenn zum Beispiel ein Arzt einem Sterbenden ein Medikament zur Verfügung stellt, dass dieser dann selbst einnimmt. Zwar ist dies so genannte Beihilfe zum Suizid in der Bundesrepublik straffrei, sie widerspricht sie der Berufsauffassung der Ärzte, zumindest in einigen Bundesländern.
Der Bundestag diskutierte jetzt folgende Vorschläge:
– Koalitionsabgeordnete um Peter Hintze (CDU), Carola Reimann und Karl Lauterbach (beide SPD wollen, das Menschen, deren Tod absehbar ist, eine assistierte Selbsttötung unter bestimmten Bedingungen vornehmen dürfen. Wobei die Tötung durch den Patienten durchgeführt werden muss. Eine strafrechtliche Regelung entfällt, nur im Zivilrecht soll dies geregelt werden.
– Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und mit ihm die Mehrheit der Union wollen die Sterbehilfte generell verbieten. Sie erlauben nur die Vergabe von Schmerzmitteln ,die u. U. das Leben verkürzen und sind damit ziemlich nach an den Positionen der Bundesärztekammer.
Eva Högl und Kerstin Griese (beide SPD und mit ihr eine Mehrheit der Partei teilen das Mehrheitskonzept der CDu, wollen Ärzten in ethisch schwierigen Situationen aber einen Freiraum lassen.
– Elisabeth Scharfenberg und Harald Terpe (beide Bündnis 90/Die Grünen plädieren dafür, dass Angehörige und ihnen nahestehende Menschen (z. B. Ärzte) bei der Beihilfe zum Suizid straflos bleiben.
Renate Künast (Bündnis 990/Die Grünen will am derartigen Rechtszustand nichts ändern, und ist auch gegen ein Verbot von Sterbehilfevereinen. Sie möchte diese aber stark reguliert wissen.
Das Parlament möchte mit dieser Debatte eine breite öffentliche Diskussion über Sterbebegleitung anstoßen. Klar ist aber, dass organisierte Sterbehilfe (wie etwa in der Schweiz) nicht zugelassen werden soll. Gestärkt werden sollen hingegen die Hospize und Palliativmedizin.

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