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Netzbetreiber haftet für Überspannungsschäden

Immer wieder gehen elektrische Geräte kaputt, weil die Spannung in der Stromleitung vorübergehend zu hoch ist. Der Stromanbieter haftet dann grundsätzlich, entschied der Bundesgerichtshof. Allerdings gilt eine Selbstbeteiligung von 500 Euro - was dazu führt, dass die Verbraucher die meisten Schäden vermutlich doch wieder selbst tragen müssen.

Nicht immer kommt der Strom in gleicher Qualität - sprich Spannung - aus der Dose. Foto: epd
Nicht immer kommt der Strom in gleicher Qualität – sprich Spannung – aus der Dose. Foto: epd

Immer wieder gehen elektrische Geräte kaputt, weil die Spannung in der Stromleitung vorübergehend zu hoch ist. Der Stromanbieter haftet dann grundsätzlich, entschied der Bundesgerichtshof. Allerdings gilt eine Selbstbeteiligung von 500 Euro – was dazu führt, dass die Verbraucher die meisten Schäden vermutlich doch wieder selbst tragen müssen.
Eine Kläger machte gegen die Betreiberin eines kommunalen Stromnetzes Schadensersatz wegen eines Überspannungsschadens geltend. Nach einer Störung der Stromversorgung in dem Wohnviertel des Klägers trat nach einem Stromausfall in seinem Hausnetz eine Überspannung auf, durch die mehrere Elektrogeräte und die Heizung beschädigt wurden. Die Ursache für die Überspannung lag in der Unterbrechung von zwei sogenannten PEN-Leitern ( PEN = protective earth neutral) in der Nähe des Hauses des Klägers, über die sein Haus mit der Erdungsanlage verbunden war.
Der Bundesgerichtshof entschied: Der Stromanbieter haftet nach Produkthaftungsgesetz und muss den Schaden übernehmen. Die Elektrizität wies aufgrund der Überspannung einen Fehler auf, der die Schäden an den Elektrogeräten und der Heizung, also an üblichen Verbrauchsgeräten des Klägers, verursacht hat. Mit solchen übermäßigen Spannungsschwankungen muss der Abnehmer nicht rechnen. Jenseit der Selbstbeteiligung von 500 Euro muss der Anbieter also für den Schaden an den Geräten und der Heizung aufkommen.

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