ssung der Studie
Die Studie von Claudia Mahler, „Menschenrechte: Keine Frage des Alters?“ vom Deutsches Institut für Menschenrechte zeigt auf, warum die Menschenrechte Älterer gestärkt werden müssen, und gibt einen Überblick über die Argumente der derzeitigen Debatten hierzu auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene.
Auszug aus der Studie:
Bisherige internationale Bemühungen zur Stärkung der Rechte älterer Menschen resultierten lediglich in unverbindlichen politischen Prinzipien, Aktionsplänen oder Themenjahren. (…).
Die Menschenrechte schützen alle Personen; auch alte Menschen sind selbstverständlich vom Menschenrechtsschutz umfasst. Dennoch zeigt eine Analyse der bestehenden Menschenrechtsschutzsysteme, dass die Fachausschüsse, welche die Umsetzung der Menschenrechtskonventionen überwachen, oder Sonderberichterstatterinnen und Sonderberichterstatter des UN- Menschenrechtsrats bisher kaum auf die Gruppe der Älteren eingegangen sind (…). Systematisch wurden die Älteren jedoch noch von keinem Gremium in den Blick genommen. Dies gilt nicht nur für die internationale Ebene, sondern auch für den nationalen Kontext, wo die Menschenrechte Älterer nicht umfassend erfasst sind und auch nicht untersucht wurde, ob und wo es Schutzlücken gibt (…).
Gefährdungslagen und Verletzungen in Deutschland
Auf nationaler Ebene werden alterspolitische Fragestellungen und Herausforderungen ebenfalls thematisiert. Dies geschieht einerseits mit Blick auf den demografischen Wandel und die damit verbundenen vielschichtigen Debatten in Bereichen wie Arbeitsmarktpolitik, soziale Absicherung oder auch Gesundheitswesen. Andererseits greifen insbesondere die Medien damit verbundene Problematiken wie Missstände in der Pflege oder die Gefahr von Altersarmut auf.
Dennoch scheint es nach wie vor so zu sein, dass die nationale Politik den Einfluss der Menschenrechte beziehungsweise ihre fehlende Umsetzung im Inland nicht wahrnehmen will. So ergaben Untersuchungen zu einzelnen Menschenrechten und Lebenslagen älterer Menschen, beispielsweise zum Recht auf Arbeit oder auf Gesundheit sowie auf soziale Sicherheit neben Altersdiskriminierung, Partizipation und Autonomie im Alter und der Schutz vor Misshandlung, dass auch in Deutschland ältere Menschen aufgrund von Regelungslücken oder Barrieren ihre Rechte nicht vollumfänglich wahrnehmen können. Alle thematischen Bereiche befinden sich schon auf der Agenda der Politik und der Zivilgesellschaft, werden aber noch nicht mit den menschenrechtlichen Vorgaben in Zusammenhang gebracht.
Internationale politische Anstrengungen zum Schutz der Älteren
Die Einsetzung von Arbeitsgruppen zum Menschenrechtsschutz Älterer in allen regionalen Menschenrechtschutzsystemen und im Rahmen der Vereinten Nationen sind zu begrüßen (…). Dennoch haben sich die Staaten der EU bisher nicht sehr konstruktiv an dem Prozess beteiligt. Dass die Europäischen Staaten davon überzeugt sind, dass der Menschenrechtsschutz Älterer auch in ihren Ländern gestärkt werden muss, zeigt die Einrichtung der Arbeitsgruppe zum selben Thema beim Europarat.
Stärkster Schutz der Menschenrechte Älterer – ein bindender Vertrag
Die Studie zeigt auch die unterschiedlichen Lösungsansätze auf, die bisher in menschenrechtlichen Debatten diskutiert wurden. Hierbei handelt es sich einerseits um eine Verbesserung der Implementierung des bereits bestehenden Menschenrechtsschutzes, die speziell von den europäischen Staaten favorisiert wird. Als weitere Option wird der Ausbau von internationalen und nationalen Monitoring-Strukturen ins Gespräch gebracht, sei es in Form eines Sonderberichterstatters oder einer Sonderberichterstatterin oder eines nationalen oder internationalen Monitorings, beispielsweise eines Besuchsgremiums (…)
Fazit
(…) Die Gruppe der Älteren scheint im internationalen Menschenrechtsdiskurs bisher nur punktuell auf. Zur Stärkung des Menschenrechtsschutzes für Ältere sollten die Staaten deshalb in einem ersten Schritt ihre Pflichten in Bezug auf alle Menschenrechte Älterer analysieren. Das würde aufzeigen, an welchen Stellen eine Konkretisierung der menschenrechtlichen Pflichten notwendig ist. In einem zweiten Schritt sollte eine bessere Umsetzung der Rechte sichergestellt werden. Zur Überprüfung und für das Aufdecken der Schwachstellen bietet es sich an, ein nationales Monitoring zu verbinden mit dem internationalen Monitoring der UN-Fachausschüsse oder dem der UN-Sonderberichterstatterinnen und Sonderberichterstatter.
Eine eigene Konvention bezieht die Menschenrechte auf die Lebenswelten der Älteren, schneidet sie entsprechend zu und macht sie so konkret und verbindlich. Sie würde den stärksten rechtlichen Schutz bieten. Eine Konvention hätte Auswirkungen sowohl auf die Arbeit der UN-Fachausschüsse und UN-Sonderberichterstatter und UN-Sonderberichterstatterinnen als auch auf das Handeln der politischen Akteure und der Verantwortlichen in den Vertragsstaaten sowie auf die potentiell Betroffenen. Eine Konvention würde die menschenrechtlichen Pflichten für jeden Staat konkretisieren, so dass es für diesen leichter möglich wäre, seinen Verpflichtungen nachzukommen und die volle Umsetzung der Recht der Älteren zu gewährleisten. Eine Konvention bindet alles staatliche Handeln; Politik, Gesetzgebung und Rechtsprechung müssen sich daran ausrichten. Durch die so erfolgte konkrete innerstaatliche Umsetzung können die Menschenrechte Älterer umfassend gestärkt werden.
Eine Konvention hätte aufgrund des Charakters von Menschenrechten als individuelleRechtsansprüche den Effekt, dass die Betroffenen ihre Rechte besser wahrnehmen und ihre Schutzbedürfnisse gezielt formulieren können. Hierdurch würden die Älteren als Gruppe auch in den menschenrechtlichen Politikfeldern sichtbar werden. Die Gruppe der Älteren sollte von Anfang an an dem Prozess mitwirken (…).