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Das gute Recht wird teurer

Der Bundestag hat am 16. Mai das von der Bundesregierung initiierte Kostenrechtsmodernisierungs-gesetz verabschiedet. Das bedeutet, dass sowohl die Gerichtskosten steigen, als auch die Gebühren, die Anwälte verlangen dürfen.

Der Gang vor Gericht wird künftig teurer. Foto: epd
Der Gang vor Gericht kostet künftig deutlich mehr. Foto: epd

Der Bundestag hat am 16. Mai das von der Bundesregierung initiierte Kostenrechts-modernisierungsgesetz verabschiedet. Das bedeutet, dass sowohl die Gerichtskosten steigen, als auch die Gebühren, die Anwälte verlangen dürfen.
Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren und kann dann bereits am 1. Juli 2013 in Kraft treten. Wie viel teurer als für den einzelnen Verbraucher werden wird, ist indiviuell unterschiedlich. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) errechnete etwa eine Zunahme der Rechtskosten um 13,6 Prozent. Für Gutachter und Sachverständige könnten die Zahlungen um bis zu 60 Prozent angehoben werden.
In der Folge werden sicherlich auch die Beiträge zur Rechtsschutzversicherung steigen.

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