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Wenn der Abzocker anruft, ist es schön, wenn auf der anderen Leitung gleich die Verbraucherberatung angerufen werden kann. Foto: epd

Unternehmen dürfen Verbraucher nur mit deren ausdrücklicher vorheriger Zustimmung anrufen. Trotzdem sind belästigende Werbeanrufe gängige Praxis. Eine aktuelle Befragung der Verbraucherzentralen belegt immer aggressivere und perfidere Methoden. Zwar konnten die Verbraucherschützer einzelne Anbieter mit rechtlichen Schritten stoppen, doch Verbraucher müssen spürbar unerlaubter Telefonwerbung geschützt werden.
Die Verbraucherzentralen fordern, dass der Bundestag endlich mit einem Gesetzentwurf aktiv wird. Verbraucherschützer, Datenschützer, Anwälte oder Behörden aus“, sagt Tatjana Halm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Dabei werden Betroffenen kostenpflichtige Verträge untergejubelt oder persönliche Daten entlockt. Jeder achte Werbeanrufer nutzte das Vertrauen in die Verbraucherschützer aus und stellte sich als „Verbraucherzentrale“, „Verbraucherschutzverein“ oder „Verbraucherschutzstelle“ vor. Häufig  schalten sie sogar die echte Telefonnummer der jeweiligen Einrichtung im Display vor, um die Glaubwürdigkeit zu erhöhen. „Die Angerufenen beschrieben die Werbeanrufe als lästig und immer aggressiver“, betont Tatjana Halm.
In mehreren Fällen haben der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentralen der Länder durch Abmahnungen oder Klagen die Verbraucherinteressen gegen unerlaubte Telefonwerbung durchgesetzt. Doch solche Erfolge bleiben punktuell und bieten keine Garantie, dass sich Unternehmen daran halten. Die vorgelegten Ergebnisse der Verbraucherzentralen zeigen einmal mehr, dass das Gesetz gegen  von 2009 nicht annähernd ausreichenden Schutz bietet. Deshalb fordert auch die Verbraucherzentrale Bayern seit Jahren strengere Regeln.endlich vor der immer aggressiveren Belästigung zu schützen, gehört eine schriftliche Bestätigung für derart angebahnte Verträge ebenso ins Gesetz wie schärfere Sanktionen gegen hartnäckige Rechtsverletzer“, so Breithaupt-Endres weiter. Nötig seien auch sogenannte Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die sich besonders auf solche Gesetzesverstöße konzentrieren können.
 
 

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