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Genkartoffel oder nicht, das kann eine Frage der Akzeptanz sein, aber auf der Verpackung sollte es draufstehen. Foto: epd

Bekannteste Beispiele von Irreführung der Verbraucher gleich vorweg: “alkoholfreies” Bier, das noch Restalkohol enthält oder “Erdbeer”-Yogurth, das in seinem Leben keine Erdbeere gesehen hat. Dazu zählen auch Hühnersuppe ohne Hühnerfleisch. Ganz zu schweigen von Werbeversprechen wie “ohne Zusätze”, die nicht eingehalten werden. Aber auch bei schwierigeren Fällen, wie der Kennzeichnung von Milch- und Fleischprodukten sollte der Verbraucher, wenn ihn das interessiert, wahrheitsgemäß Auskunft darüber erhalten von welchem Tier das Produkt kommt.
Verbraucher fordern also zu Recht klare und richtige Verkehrsbezeichnung[1] bei Lebensmitteln ein. Sie sollten an deutlich sichtbarer Stelle auf der Vorderseite jeder Lebensmittelverpackung in klar verständlicher Sprache angebracht sein.
Dass viele Verbraucher über genau diese Angaben verzweifeln, zeigt das Portal www.lebensmittelklarheit.de., das von der Verbraucherzentrale Bundesverband eingerichtet wurde. Im ersten Jahr seines Bestehens wandten sich etwa 8.800 Mal Verbraucher an das Portal. Rund 5.600 Beschwerden haben sich dabei auf unklare Kennzeichnung von Lebensmitteln bezogen. Aber auch die Aufmachung wurde kritisiert.
230 Produkte wurden im Portal in den Rubriken „Getäuscht?“, „Geändert“ und  „Erlaubt!“ veröffentlicht. Die Produkte auf lebensmittelklarheit.de entsprechen damit etwa 900 Verbraucherbeschwerden. Weitere rund 1350 Beschwerden beziehen sich auf ähnliche Täuschungsvorwürfe. Etwa die Hälfte aller Beschwerden sind stichhaltig.
Auf die Beschwerden haben manche der kritisierten Unternehmen reagiert und sowohl die Aufmachung als auch die Angaben geändert. Ob dies immer zum Vorteil der Verbraucher ist, muss dahin gestellt bleiben. Aber immerhin, das Portal wirkt und Sie, liebe Leserinnen und Leser dieser Zeilen dürfen sich durchaus aufgefordert fühlen, das Portal zu nutzen.
Darüber hinaus wurden fast  2.900 Fragen an die Redaktion des Portals gerichtet. Davon sind etwa 300 Fragen und Antworten zu Aufmachung und Kennzeichnung von Lebensmitteln im Expertenforum veröffentlicht. Mehr als doppelt so viele vergleichbare Anfragen beantwortete die Redaktion mit Hinweis auf die entsprechenden Beiträge im Forum. Verbraucher, deren Anfragen oder Beschwerden nicht im Rahmen von lebensmittelklarheit.de erörtert werden können, wurden an die zuständigen staatlichen Stellen (Lebensmittelüberwachung, Eichämter) oder an die Hersteller weiter verwiesen oder erhielten eine kurze Rückmeldung, weil ihre Fragen nicht das Thema Aufmachung und Kennzeichnung von Lebensmitteln betraf.
 

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