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Pflegestufe noch bis Jahresende beantragen?

Am 1. Januar 2017 tritt die Pflegereform in Kraft. Statt der bisherigen drei Pflegestufen gibt es künftig fünf Pflegegrade, mit ihnen gelten neue Leistungssätze. Um als „Alt-Pflegebedürftiger“ in den Genuss der großzügigen Übergangsregelung zu kommen, kann es sich lohnen, noch bis Jahresende eine Pflegestufe nach bisher geltendem Recht zu beantragen.

Auf Augenhöhe mit den Baumwipfeln

Ein ungewöhnliches Ausflugsziel im Steigerwald (Bayern) bringt Großeltern und Enkeln gleichermaßen Spaß. Dort können sie nämlich in luftiger Höhe die Gegend erkunden. Ein Rundweg führt durch und über die Baumwipfel.

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