Die solidarische Lebensleistungs-Rente:
- Menschen, die 40 Jahre lang Beiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege, Wehr-, Zivil- und Freiwilligendienst ausweisen können (dazu zählen auch Beitragsjahre aus Selbstständigkeit und Minijobs, wenn eigene Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet worden sind).
- Eine Übergangsregelung sieht bis 2023 auch 35 Beitragsjahre vor (für Menschen aus Ostdt.)
- Berücksichtigt werden sollen dabei auch bis zu 5 Jahren Arbeitslosigkeit (Welche Zeiten hier berücksichtigt werden, steht noch nicht fest).
Zugang zur solidarischen Lebensleistungs-Rente erhält:
- wer trotz dieser Voraussetzung weniger als 30 Entgeltpunkte erhält (das sind zurzeit 844 Euro).
- wer ab 2024 eine zusätzliche Altersvorsorge abgeschossen hat (bis dahin ist dies nicht ausdrücklich als Voraussetzung vorgesehen).
- wer eine Einkommensprüfung über sich ergehen lässt und bis 2024 zusätzlich nachweisen kann, 5 Jahre in eine private Altersversorgung (wie Riester- und Rürup Rente oder Betriebsrente) eingezahlt zu haben. Das Einkommen des/der Partner/in mit anrechnet. Dies engt den Kreis der Aufstockungsberechtigten sehr ein (alleinstehende Frauen, die Kinder erzogen haben, Arbeitslose und Niedrigverdienerinnen). In einer Anfrage der Grünen beantwortete die Bundesregierung die Frage nach dem Leistungsbedarf wie folgt:
- „Leistungsberechtigte in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ab Regelaltersgrenze in und außerhalb von Einrichtungen am 31. Dezember 2013, differenziert nach Bruttobedarf
Leistungsberechtigte insgesamt | unter 600 Euro | 600 Euro bis unter 800 Euro | 800 Euro bis unter 1000 Euro | 1000 Euro bis unter 1250 Euro | ab 1250 Euro |
499295 | 100673 | 239777 | 127468 | 27399 | 3978 |
Wer dann die 30 Entgeltpunkte nicht erreicht, wird aufgestockt und zwar mit Mitteln der Rentenversicherung bzw. aus Steuermitteln
Die Gründe für die Einführung liegen auf der Hand:
- die Reduktion des sog. Normalarbeitsverhältnisses (Mann, 40 Std.-Job, ernährt Frau und Kinder)
- Zunahme prekärer Jobs, die z. T. nicht sozialversicherungspflichtig sind, schlecht bezahlte Teilzeitjobs
Die Höhe der zu erwartenden Renten hat also nicht nur der Zahl der Beitragsjahre zu tun, sondern auch mit in der Fläche zunehmenden geringeren Arbeitsentgelten, die wiederum geringere Renteneinzahlungen nach sich ziehen. Hinzu kommt aber auch, dass die Bundesregierung das Renten-Sicherungsniveau vor Steuern von derzeit 48,7 Prozent bis zum Jahr 2027 weiter auf 45,4 Prozent und bis 2030 sogar auf 43% des ehemaligen Bruttogehalts gesenkt hat. Damit sinken auch die Rentenentgeltpunkte von derzeit 25,19 Punkte auf 22,11 Punkte. In den Worten der Bundesregierung auf die Anfrage der Grünen:
„In den alten Bundesländern sind heute 29,38 EP erforderlich, um einen Rentenzahlbetrag in Höhe von 740 Euro zu erreichen. Bei einem Rentenniveau von nur noch 45,4 Prozent (2027) sind bereits 31,52 EP nötig und bei einem im Laufe der 2030er Jahre zu erwartenden SvS von 43 Prozent wären es 33,46 EP.“
Der Zahlbeitrag aus 30 Entgeltpunkten liegt derzeit (2014) etwa bei 7,63,47 (West) und 701,31 Ost. Die Risikoschwelle bei Armut (60% des Durchschnitteinkommens aller Bundesbürger/innen) liegt je nach Rechnung zwischen 892 und 1.063 Euro pro Person.
Die Aufwertung der eingezahlten Entgeltpunkte berechnet sich nach folgenden Kriterien:
– Kinderlose bekommen eine Aufwertung um 50 Prozent.
– Mütter oder Väter erhalten eine Aufwertung um 150 Prozent.
Diese Aufwertung gilt allerdings nur für Beiträge, die ab 1992 in die Rentenkasse eingezahlt wurden.
Obergrenze der Aufstockung sind 850 Euro. Das Gesetz tritt 2017 in Kraft.
Kritik an der solidarischen Lebensleistungsrente:
- Sie bricht mit dem Paradigma der Beitragssatzstabilität.
- Umbau der lebensstandardsichernden gesetzlichen Rentenversicherung zu einer auf „Armutsbekämpfung“ ausgerichteten Grundrente.
- Private Alterssicherungssysteme werden trotz erwiesener Probleme (niedrige Zinsen) priorisiert.
- Teilprivatisierung des staatlichen Rentensystems
- Ungerecht und zu teuer, weil Versicherte, die weniger eingezahlt haben gegenüber denjenigen benachteiligt werden, die an der Grenze liegen (Arbeitgeberverband, BDA)
- Hürden für die solid. Lebensleistungsrente liegen zu hoch und benachteiligen die Ost-Rentner/innen, weil keine Angleichung der beiden Rentensysteme vorgesehen ist (Bernd Rixinger, die Linke).
- Die Mindestdauer von 40 Jahren für Einzahlungen in die Rentenversicherung sei zu lange (Annelie Buntenbach, DGB).
- Die solid. Lebensleistungsrente kann nur Teil einer umfassenden Altersarmut-Bekämpfung sein, ( Ulrike Macher, Sozialverband vdk) »