Das Pflegeberufsgesetz geht alle an, die meisten entweder schon auf Pflege angewiesen sind oder im fortschreitenden Alter darauf angewiesen sein werden.
Ausgangspunkt für den politischen Entscheidungsprozess war ein von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe “Weiterentwicklung der Pflegeberufe” vorgelegten “Eckpunktepapier zur Vorbereitung des Entwurfs eines neuen Pflegeberufegesetzes”. Die Eckpunkte wurden im März 2012 veröffentlicht. Ein auf dieser Grundlage erstelltes Forschungsgutachten zur Finanzierung eines neuen Pflegeberufegesetzes wurde mit Stand Oktober 2013 veröffentlicht.
Die Grundgedanken der Reform in Kürze:
- Die Ausbildung für die heute existierenden 3 Berufe – Alten-, Kranken- und Kinderpfleger/in sollen zu einem dreijährigen generalistischem Ausbildungsgang zusammengefasst werden, an dessen Ende der/die Pflegefachfrau/-fachmann steht.
- Wer will, kann ein 3 Jahre dauerndes Pflegestudium an einer Hochschule dranhängen
- Der neue Ausbildungsweg soll für die Auszubildenden grundsätzlich kostenfrei sein.
- Der neue Ausbildungsgang soll durch die Zusammenlegung attraktiver gemacht werden – auch weil der Wechsel zwischen den 3 Sparten möglich ist und dadurch mehr Menschen diesen Beruf ausüben wollen. Vor allem Altenpfleger/innen werden gebraucht.
Argumente für das Gesetz:
- Viele Ältere müssen im Krankenhaus gepflegt werden, dort aber ist das Personal nicht unbedingt entsprechend ausgebildet.
- Altenpfleger/innen könnte es wiederum nicht Schaden, ihre Tätigkeit auf ein breiteres Wissen zu stellen.
- Die Verteilung der Ausgebildeten Pflegekräfte ist ungewiss. Möglicherweise bekommen die Krankenhäuser mehr fertig Ausgebildete ab, weil sie attraktivere Arbeitsbedingungen anbieten können. Die Altenpflege könnte personelle Engpässe erfahren
- Die Ausbildung stellt erhöhte Anforderungen an die Auszubildenden. Das wiederum könnte Menschen mit einer niedrigen Qualifikation eher abschrecken. Gerade die werden aber in der Altenpflege gebraucht.
- Kritiker/innen zweifeln daran, dass das Niveau der Ausbildung nach der Reform höher ist, da die Praxiserfahrungen der Auszubildenden am Ende geringer sein werden.
- Die genauen Inhalte der Reform werden nicht festgelegt, die sollen erst später von einer Reformkommission erarbeitet werden.
- Die Finanzierung ist umstritten, weil sie von den Pflegeeinrichtungen mitfinanziert werden soll und diese die volle Verantwortung dafür tragen solle
Das neue Pflegeberufegesetz soll spätestens 2018 verabschiedet sein und befindet sich momentan im gesellschaftlichen Diskurs.
es ist gut daß endlich die ausbildung kostenlos ist