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Foto: epd
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Presseerklärung der Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen:

„Rund-um-die-Uhr-Pflege“ oder „24-Stunden-Betreuung“ – die Vermittlungsagenturen für ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte locken mit vollmundigen Versprechungen. Was für viele ältere Menschen und ihre Angehörigen verlockend klingt, entspricht jedoch vielfach nicht den hierzulande geltenden rechtlichen Regelungen. Die Verbraucherzentrale NRW hat jetzt in einem Wegweiser zusammengestellt, welche gesetzlichen und sonstigen Anforderungen bei der Einstellung einer ausländischen Kraft zur Betreuung von Seniorinnen und Senioren zu beachten sind. Die Broschüre ist im Rahmen eines Projekts entstanden, das die Verbraucherzentrale mit Unterstützung des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW durchgeführt hat.

 „Die meisten älteren Menschen möchten solange wie möglich in der vertrauten Wohnung leben – auch dann, wenn immer mehr Hilfe im Alltag notwendig wird“, unterstreicht Barbara Steffens, Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) der Landes NRW. Für die Landesregierung sei es deshalb ein Anliegen, Angehörige bei der Organisation passender Pflege- und Betreuungsangebote nicht allein zu lassen. „Eine 24-Stunden-Betreuung klingt da oft verlockend, die Realität stellt sich aber für Pflegebedürftige wie Pflegekräfte meistens anders dar. Was dort manchmal versprochen wird, kann im Rahmen unserer Gesetze gar nicht erbracht werden. Deswegen wollen wir mit dem Projekt einen Beitrag leisten, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in einer ohnehin schwierigen Situation vor Fehlern und Risiken zu schützen und über legale Möglichkeiten der Pflege und Betreuung zu Hause zu informieren.“

„Was dann in bester Absicht organisiert wird, bewegt sich oft am Rande der Legalität“, zeigt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, viel Informationsbedarf auf. So lässt das deutsche Arbeitsrecht zum Beispiel keine ununterbrochene Tag-und-Nacht-Beschäftigung zu. „Vielen ist nicht klar, dass eine 24-Stunden-Betreuung mit dem Arbeitszeitgesetz nur vereinbar wäre, wenn verschiedene Personen in drei Schichten arbeiten würden. Legal ist eine solche Beschäftigung zudem nur, wenn Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entweder in Deutschland oder im Herkunftsland der Haushalts- und Betreuungskraft nachweislich gezahlt werden. Mit der Broschüre will die Verbraucherzentrale NRW zu einer informierten Entscheidung in diesem unübersichtlichen Markt befähigen. Und natürlich vor möglichen Stolperfallen bewahren“, erklärt der Verbraucherzentralenvorstand.

Die heute gemeinsam von Verbraucherzentrale NRW und dem MGEPA vorgestellte 65-seitige Veröffentlichung hilft, den individuellen Unterstützungs- und Hilfebedarf zu ermitteln. Sie beschreibt anhand konkreter Beispielfälle, welche Leistungen von der gesetzlichen Pflegeversicherung abgedeckt werden. Es wird aufgezeigt, welche Aufgaben diese ausländischen Haushalts- und Betreuungskräfte in Privathaushalten übernehmen dürfen und welche Alternativen es hierzu gegebenenfalls gibt. Die detaillierten Informationen und Checklisten helfen herauszufinden, wie dann die passende Form der Betreuung oder Pflege sichergestellt wird. Tipps zur Wahl von Vermittlungsagenturen sowie ein Überblick über die Kosten verschiedener Modelle runden den Wegweiser ab. Ein eigenes Kapitel zeigt auf, wie die Arbeit von ausländischen Pflege- und Betreuungskräften legal organisiert werden kann.

Die Verbraucherzentrale NRW hat die Broschüre im Rahmen des Projekts „Ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte in Privathaushalten“ erarbeitet. Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen förderte dieses Projekt zwischen Oktober 2013 und Oktober 2015. Neben der Veröffentlichung der Broschüre wurden im Rahmen des Projekts auch Schulungsveranstaltungen für Multiplikatoren aus kommunalen Beratungsstellen sowie Expertengespräche durchgeführt.

Die Broschüre kann man auch online lesen oder für 2,50 Euro bei der Verbraucherzentrale NRW bestellen.

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