Anzeige

Postbank: Gebühren ja, nein, vielleicht…

Die Postsbank, einst Staatsbetrieb, jetzt zum armen Bankbetrieb Deutsche Bank gehörend, muss aufs Geld schauen. Deswegen muss sie ab 1. April (!) für papierene Überweisungen 0,99 Euro Gebühr erheben. Dass das für alle gilt war klar, treffen wird es aber vor allem die Älteren. Jetzt meldet der Weserkurier, dass es doch eine Ausnahme gibt.
So hätte es die Postbank gerne, aaber bitte kein Papierkram mehr. Foto: epd
So hätte es die Postbank gerne, aaber bitte kein Papierkram mehr. Foto: epd

Banken, auch die Postbank, wollen auf Teufel komm raus sparen. Deshalb wollen sie ihre Kunden zwingen, bestimmte Verfahren beim Geldtransfer zu nutzen (auch wenn Online-Banking und erst recht Telefon-Banking unsicher sind) und andere zu lassen. Papierene Überweisungen sind lästig und angeblich teuer. Originalton Post:

Die Bearbeitung von Belegen ist für die Postbank sehr aufwändig. Um auch weiterhin ein leistungsfähiges Girokonto mit den vielen kostenlosen Zusatzleistungen anbieten zu können, müssen wir die Kosten für beleghafte Aufträge künftig berechnen. Die Postbank hat lange auf diese Maßnahme verzichtet, obwohl die Bepreisung von beleghaften Aufträgen schon seit Jahren auch bei anderen Banken üblich ist.

Klar, wer dem einen Kunden etwas geben will, muss dem anderen etwas nehmen, selbst dann, wenn das Verfahren von Geräten mit Spitzentechnik erledigt wird. O-Ton Post:

Die Bearbeitung von Belegen ist für die Postbank sehr aufwändig und mit hohen Kosten verbunden. Zum Beispiel müssen wir die Belege zum Einlesen an Hochleistungsscannern vorbereiten und anschließend ggf. bei schlechter Lesbarkeit manuell korrigieren.

Aber nach der Meldung des Weser-Kuriers scheinen der Post jetzt selbst etliche bedenken gekommen zu sein. So seien in der Mitteilung Nr. 7 vom 12. Februar folgende Voraussetzungen benannt worden, nach denen Kunden der Post bei papierenen Überweisungen die Gebühr von 0,99 Euro erlassen werden können.

a. der Kunde muss mindestens 60 Jahre alt sein.

b. der Kunde, die Kundin muss dem Schreiben der Postbank, in der sie diese Maßnahme bekannt gegeben hat, formlos und schriftlich widersprochen haben.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird die Postbank-Zentrale laut Sprecher Ralf Palm prüfen, ob sie auf das Entgelt verzichtet. Kriterien der Prüfung seien:

– die Dauer der Geschäftsbeziehung,

– das Alter des Kunden oder der Kundin

– die Entfernung zur nächsten Postbankfiliale

Sollte der oder die KundIn aber schon einmal per Telefon gebankt haben oder den Neffen einen Online ausfüllen lassen, dann, ja dann könnte er die Kulanz der Postbank einer eine größeren Zerreiss- und Entscheidungsprobe unterwerfen. Wir empfehlen den Bänkern: Gebt doch keine papierenen überweisungsträger mehr raus, dann erledigt sich das von selbst – ob ihr dann aber noch viele älter, zahlungskräftige Kunden habt, sei dahin gestellt.

 

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Skip to content