Vdk lehnt Pflegereform ab
Ende Mai hat das Bundeskabinett die erste Stufe einer Pflegereform auf den Weg gebracht. In der zweiten Hälfte der Legislaturperiode soll dann 2017 die Pflegebedürftigkeit neu definiert werden. Vdk-Präsidentin Ulrike Mascher sieht diesen sehr kritisch und hat stattdessen eine Verfassungsklage für eine würdevolle Pflege auf den Weg gebracht.
Der Tod im Internet
Es könnte sein, dass der Tod eines der letzten Tabuthemen ist – auch im Internet. Sicher, online wird im Film und manchmal auch ganz real gestorben, wie z. B. in Video auf focus online. Aber geredet oder gar nachgedacht wird über den Tod in der elektronischen Welt eher selten. Diese „Lücke“ schließt das Online-Journal „Jenseite“ in seiner neuesten Ausgabe.
Hilfe für Menschen mit einer beginnenden Demenz
Auch wenn die Diskussion um Demenz es manchmal nahelegt: Die Kranken verlieren nicht auf einmal alle Fähigkeiten zu Denken. Am Beginn einer Erkrankung kann noch viel selbstbestimmt geregelt werden. Zwar mit Hilfe von Angehörigen, aber immerhin. Das Magazin „alzheimer aktuell“ will diesen Menschen mit der Broschüre „Verfügung zur Betreuung und Pflege“ helfen.
Besserer Zugang zu Reha-Maßnahmen gefordert
„Meine Reha – mein Leben“. Mit diesem Spruch wirbt die Deutschen Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e.V. (DEGEMED für Ihre gleichnamige Kampagne. Was auf den ersten Blick übertrieben erscheint, ist auf den zweiten sehr berechtigt: Beim Übergang vom Krankenhaus zurück ins Leben „krankt“ es in Deutschland.
Mit 63 Jahren: raus aus der Arbeit – rein ins Vergnügen?
Die Rente mit 63! Darauf waren und sind sie so richtig stolz: die GroKos in Berlin. Sie tritt am 1. Juli 2014 in Kraft. Kurz gesagt geht es darum, dass langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Nun gut, die Neoliberalen in der CDU murren, die Unternehmer sowieso und es soll sogar unzufriedene Sozis geben. Deswegen wurde bis zuletzt gestritten um Details und die Lobbyisten beider Seiten hatten alle Hände voll zu tun. Aber ehrlich, blicken Sie noch durch, was jetzt beschlossen wurde? Damit Sie zu Ihrem guten Recht kommen ein kurzer Überblick über das Gesetztes werk.