Wahlprüfsteine des SOvD
7. Alterssicherung
Die Ausgestaltung der nationalen Alterssicherungssysteme ist originäre Aufgabe der EU-Mitgliedstaaten, nicht der EU.Damit soll den in den Mitgliedstaaten historisch gewachsenen und sehr unterschiedlichen Alterssicherungssystemen Rechnung getragen werden. Sind Sie mit uns der Meinung, dass die Ausgestaltung der nationalen Alterssicherungssysteme auch in Zukunft originäre und eigenverantwortliche Aufgabe der Mitgliedstaaten sein sowie der Versuch der EU, in nationale soziale Sicherungssysteme einzugreifen, unterbunden werden muss?
Teilen Sie unsere Auffassung, dass insbesondere die Festlegung des Rentenniveaus und des Leistungsspektrums zu diesen Kernaufgaben der Mitgliedstaaten gehört?
In den vergangenen Jahren wurde die Koordinierung auf europäischer Ebene auch im Bereich der Rentenpolitik erheblich ausgebaut. Dabei stehen unter dem Schlagwort finanzieller „Nachhaltigkeit“ stets die Kosten der Renten- und Pensionssysteme, nicht aber ihre Leistungsseite im Vordergrund. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Leistungsseite künftig im Mittelpunkt der Koordinierungsbemühungen auf europäischer Ebene rücken wird?
In dem sogenannten Weißbuch Rente vom 16. Februar 2012 spricht sich die EU-Kommission unter anderem dafür aus, das Renteneintrittsalter an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Für den SoVD ist die Frage des Renteneintrittsalters jedoch weniger eine Frage nach der Finanzierbarkeit, sondern vielmehr eine Frage der erteilungsgerechtigkeit. Sind Sie mit uns der Auffassung, dass die Festlegung der Altersgrenzen für den Rentenbeginn zu den originären und eigenverantwortlichen Aufgaben der Mitgliedstaaten gehört? Sprechen Sie sich mit uns dagegen aus, das Renteneintrittsalter automatisch an die steigende Lebenserwartung zu koppeln?(…)
Weitere Informationen zur Europawhl mit einem Film gibt es auf den Ingernetseiten des SOvD.