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Erbklausel bereitet Banken und Verbrauchern Probleme

Seit kurzem wird über eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkassen heiß diskutiert. Sie verlangt einiges von einem Erben, der über das Konto eines Hinterbliebenen verfügen will: die Vorlage des Erbscheins, eines Testamentsvollstreckungszeugnisses oder ein Gerichtliches Zeugnis. Doch der Verbraucherschutzverband hat die Klausel schon vor dem Bundesgerichtshof zu Fall gebracht, denn der Verbraucher wird stark benachteiligt.

Für Hinterbliebene: eine App, die tröstet

Seit kurzem steht allen Besitzern eines Smartphones eine neuartige Beileids-App zur Verfügung. Mithilfe eines integrierten Assistenten können die betroffenen Familienmitglieder ihre Trauer besser ihn Worte fassen. Sascha Bovensmann, der Entwickler und Erfinder der App, ist Bestatter und Inhaber von fünf Bestattungshäusern. Er selbst führt persönliche Gespräche und konnte sich somit bei der App-Entwicklung in die Lage der Betroffenen hineinversetzen.

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