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Gründlich verrechnet

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Als Linda H. 1975 ihre betriebliche Lebensversicherung abschloss, konnte sie nicht ahnen, wie die Situation der Rentenkassen dreißig Jahre später aussehen würde. Das ahnte damals offenbar überhaupt niemand, jedenfalls nicht in Bonn. Die Rentenberechnungen aus dieser Zeit haben sich längst als absolut blauäugig erwiesen. Verträge, wie Linda H. einen unterzeichnete, wurden von Vater Staat empfohlen und ausdrücklich mit einer steuer- und
abgabenfreien Auszahlung im Alter beworben. Doch es kam anders, und es kam teuer: »Bei der Auszahlung wurde ich damit überrascht, Versorgungsbezüge an die Krankenkasse abführen zu müssen«, sagt die Nürnbergerin, deren Erspartes nun um insgesamt 24.000 Euro schrumpft: »Das schränkt die ersparten Beiträge deutlich ein«, klagt sie. Und das, obwohl die Krankenkasse weder während der Laufzeit noch jetzt irgendeine Leistung erbracht habe.

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Linda H. ist eine von mehreren Millionen Leidtragenden des sogenannten »GKV-Modernisierungsgesetzes« (GMG). Doch während für die Bezieher von Betriebsrenten ab 2004 die KV-Beiträge »nur« verdoppelt wurden, haben die Anleger von betrieblichen Lebensversicherungen im wahrsten Sinne des Wortes darauf gezählt, überhaupt keine KV-Beiträge entrichten zu müssen. Doch da haben sie sich gründlich verrechnet.
Tricks des Ministeriums
Als das GMG 2004 in Kraft trat, liefen die Sozialverbände Sturm gegen das Bundesgesundheitsministerium, klagten vor den Sozialgerichten. Es half nichts: Wer als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung eine Betriebsrente abgeschlossen hat, muss bei der Auszahlung nun die vollen Krankenkassenbeiträge berappen – derzeit 15,5 Prozent für die Kranken- plus 1,95 Prozent für die Pflegeversicherung (Regelsatz). Um sich nicht nur an den monatlich ausgezahlten Renten, sondern auch an den Einmalauszahlungen gütlich tun zu können, erfand das Bundesgesundheitsministerium einen Trick: Die Beiträge werden über zehn Jahre verteilt eingezogen.
Wie kann es überhaupt sein, dass der Staat eine in Aussicht gestellte Abgabenfreiheit eines Tages einfach verwirft? Die offiziellen Begründungen von Bundesgesundheitsministerium und Bundesverfassungsgericht laufen auf drei Argumente hinaus: 1. Wenn das Allgemeinwohl es verlangt, dürfen Gesetze einzelne Personenkreise höher belasten als andere. 2. Die Bezieher solcher Betriebsrenten sind wohlhabend genug, mit hohen Beiträgen ihre in Anspruch genommenen Leistungen stärker selbst zu bezahlen. 3. Niemand habe in diesen Zeiten ernsthaft glauben können, dass eine völlige Abgabenfreiheit länger Bestand haben würde.
Kritiker wie der VdK oder der Sozialverband Deutschland sehen das freilich ganz anders. Sie halten die im Nachhinein verfügten Beiträge für einen Vertrauensbruch, für einen Eingriff in die Eigentumsrechte und für einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz – wer nämlich eine rein private Lebensversicherung abgeschlossen hatte, dessen Auszahlungen sind nach wie vor steuer- und abgabenfrei. Anders sieht es bei betrieblichen Lebensversicherungen aus, die später in private umgewandelt wurden: Hier greift das GMG trotzdem in vollem Umfang. Das heißt zum Beispiel, dass diejenigen, die nur ein einziges Jahr bei ihrer Lebensversicherung vom Betrieb unterstützt wurden und danach 30 Jahre alle Beiträge selbst gestemmt haben, am Ende trotzdem komplett nach der teuren gesetzlichen Regelung behandelt werden. Das heißt weiter, dass diese Menschen ihre Beiträge doppelt bezahlen: erst werden sie vom Gehalt abgezogen, dann vom davon Ersparten. Und das bedeutet am Ende auch, dass jetzt die besser dastehen, die mehr gesetzliche Rente bekommen und weniger Betriebsrente: Ein Rentner mit 1000 Euro gesetzlicher Rente und 2000 Euro Betriebsrente zahlt etwa ein Viertel mehr Beiträge, als wenn das Verhältnis andersherum wäre. Der Teil der Betriebsrenten wird nämlich allein und voll getragen.
»Regelrecht abgezockt« würden die Versicherungsnehmer, schimpft der Münchner Rentner-Interessenvertreter Otto W. Teufel, der sich selbst um einiges an Rente betrogen fühlt. Es gehe eben nicht darum, dass jemand die Beitragspflicht umgehen wolle, sondern darum, dass jemand im Vertrauen auf eine gesetzliche Regelung eine Versicherung abgeschlossen habe. Teufel empört sich auch über die Unterstellung, es treffe nicht die Falschen: »Das gehört meines Wissens nicht zu den Grundprinzipien eines demokratischen Rechtsstaats.« Teufel hält das GMG durchaus für eine Form von Altersdiskriminierung: »Die einen werden nach Rechtsstaat und Grundgesetz behandelt, die anderen nach politischer Gestaltungsfreiheit, und das angeblich im Gemeinwohlinteresse.«
Genau wie Otto W. Teufel und Linda H. haben auch die Sozialverbände fünf Jahre nach Inkrafttreten des GMG ihren Protest noch nicht aufgegeben – Rechtsexperten räumen ihren Klagen jedoch wenig Erfolgschancen ein. Anders sieht es mit denen aus, die jetzt noch Zeit zum Reagieren haben – zum Beispiel, indem sie in die private Krankenversicherung wechseln oder ihre Lebensversicherungen kündigen. Das allerdings will gut überlegt sein: Die Versicherungsgesellschaften stellen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung unter anderem hohe Stornogebühren in Rechnung. Wie sagt ein chinesisches Sprichwort so schön: »Geld hat hundert Füße.«
Stefan Brunn

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