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Keine Gebühr für Tickets zum Selbstausdruck

Der Bundesgerichtshof (BGH) macht das immer kostspieligere Vergnügen Konzertbesuch für Online-Ticketkunden einiger Buchungsplattformen etwas billiger: Eine pauschale „Servicegebühr“ in Höhe von 2,50 Euro für die elektronische Übermittlung einer Eintrittskarte zum Selbstausdrucken ist laut BGH unzulässig. So wurde jetzt aufgrund einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die CTS Eventim AG & Co KGaA entschieden (AZ. III […]

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