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Ehrenamt hat viele Gesichter – nicht allen trägt das geltende Recht Rechnung. Foto: epd/
Reimar Paul

Eine von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangte Neufassung des Gemeinnützigkeitsrechts ist vom Finanzausschuss abgelehnt worden. Die Fraktion hatte eine Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts fordert, um eine angemessene Rechtssicherheit und die Gleichbehandlung verschiedener zivilgesellschaftlicher Akteure sicherzustellen.

Die heutigen Regelungen hätten dazu geführt, dass Akteure mit gleichen oder ähnlichen Aktivitäten in dem einen Bundesland als gemeinnützig gelten würden und in dem anderen nicht, erklärte ein Sprecher der Fraktion. Gemeinnützige Organisationen würden zudem bei politischen Äußerungen Gefahr laufen, ihre Gemeinnützigkeitsstatus zu verlieren.

Wie es in dem Antrag heißt, trägt auch der Katalog an gemeinnützigen Zwecken in der Abgabenordnung zur Rechtsunsicherheit bei. “Viele zivilgesellschaftliche Themen werden darin nicht berücksichtigt. Einrichtungen, die sich zum Beispiel für Frieden, Menschenrechte und für die Rechte von Homo-, Bi-, Trans- und Intersexuellen einsetzen, müssen sich andere Zwecke aus der Abgabenordnung zu eigen machen, um als gemeinnützig anerkannt zu werden”, heißt es in dem Antrag.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert daher unter anderem, sicherzustellen, “dass politische Äußerungen von Vertretern gemeinnütziger Organisationen im Rahmen des verfolgten gemeinnützigen Zweckes grundsätzlich erlaubt sind”. Außerdem sollen der Zweckkatalog der Abgabenordnung überarbeitet und ein öffentlich einsehbares Gemeinnützigkeitsregister geschaffen werden.

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