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Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat gut lachen, der Gesetzentwurf ist früher fertig als von allen erwartet. Foto: epd
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat gut lachen, der Gesetzentwurf ist früher fertig als von allen erwartet. Foto: epd

Der Gesetzentwurf zur “Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung” aus dem Haus der Bundesgesundsheitsminister Hermann Gröhe (CDU) liegt schneller auf dem Tisch, als von den meisten BeobachterInnen erwartet – das ist gut so. Er beruht wesentlich auf den Eckpunkten, die Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) im November 2014. Der Minister begründete sein Gesetz heute in der ARD

Soweit bekannt enthält es folgende Schwerpunkte:

– Durch eine neue Definition von Pflegebedürftigkeit und ein anderes Begutachtungssystem sollen ab 2017 Personen mit Demenz und psychischen Beeinträchtigungen bessergestellt werden. Bislang gehen sie bei der Pflege-Einstufung häufig leer aus.

– Um die Reform zu finanzieren, wird der Beitragssatz zum 1. Januar 2017 um 0,2 Prozentpunkte steigen, nachdem er bereits in diesem Jahr um 0,3 Prozentpunkte angehoben worden war.Dann werden nsgesamt fünf Milliarden mehr für die Pflege bereitgestellt, um die Pflege bis 2022 sicherzustellen.

– Anstelle der bisher drei Pflegestufen wird es künftig fünf Pflegegrade geben.

– Schwerkranke und Sterbende sollen besser betreut und  versorgt werden. Dies ist vor allem dort wichtig, wo Einrichtungen für Palliativmedizin dünn gesäht sind oder gar fehlen – auf dem Land zum Beispiel

– deshalb wird der tägliche Mindestzuschuss von knapp 200 auf gut 250 Euro erhöht.

– die Krankenkassen sollen 95 (bisher 90) Prozent der Hospizkosten für Erwachsene übernehmen. Das würde Mehrkosten von etwa 4 Millionen Euro ausmachen.

– der Mindestzuschuss pro Tag in den Hospizen soll von derzeit 198 auf 255 Euro angehoben werden. Dies könnte etwa 13 Millionen

– es soll einen Rechtsanspruch geben, dass Betroffene von ihrer Krankenkasse individuell beraten zu werden.

es sollen Grundlagen für die Vernetzung, Kooperation und das Bemühen um Qualität von Vertragsärzten in der Palliativversorgung geschaffen und finanziell gefördert werden.  Voraussetzung für die Abrechnung solcher neuen Leistungen soll eine spezifische Qualifikation der Ärztinnen und Ärzte sein.

– Krankenhäuser sollen in Zukunft eine Finanzierung ihrer Hospize außerhalb der Fallpauschalen abrechnen.

 

Am 10 November 2014 hat das Kabinett den  Referentenentwurf zur “Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung” aus dem Haus der Bundesgesundsheitsminister Hermann Gröhe (CDU) verabschiedet, heute wurde das Bundeskabinett den Entwurf verabschiedet. Das ist beinahe rekordverdächtig schnell, aber wenn es denn hilft, gibt es keine Beschwerde. Aus gegebenen Anlass veröffentlichen wir an dieser Stelle noch einma einen Artikel aus unserem Internet vom März 2105, ergänzt um ein paar Details. <a href=https://www.magazin66.de/2015/08/groehes-gesetzentwurf/>Weiterlesen</a>

Eine Antwort

  1. endlich packt ein minister mal ein heißes eisen an, denn wir wollen in der wohnung nach möglichkeit alt werden und sterben. kinder keine da, oder haben keine zeit (wollen ja nicht einmal über zukunftsängste der angehörigen sprechen. es wäre dann doch schön, wenn die single-omas alles schon vorher schriftlich regeln könnten, auch was ist bezahlbar. denn zum glück, denken jetzt viele ältere an ihre zukunft und nicht nur sparen, damit ich viel vererben kann. auch nimmt vorsorge beerdigung zu, gott sei dank. viele anonym.

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