Nach den Vorausberechnungen des Schätzerkreises wird die Nachhaltigkeitsrücklage bis zum Ende des laufenden Jahrzehnts von ihrem gegenwärtigen Höchststand wieder bis auf ihre Untergrenze von 0,2 Monatsausgaben abgeschmolzen sein und danach – bei Fortbestehen des aktuellen Rechtsrahmens – voraussichtlich für lange Zeit auf diesem Stand verharren. Damit ist absehbar, dass bei Fehlen ausreichender eigener Mittel wiederkehrend besondere Maßnahmen der Liquiditätssicherung – wie Liquiditätshilfen des Bundes – erforderlich und damit zum Gegenstand öffentlicher Diskussion werden. Um langfristig das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung (RV) zu erhalten, wird vor diesem Hintergrund für eine Anhebung der Mindestnachhaltigkeitsrücklage auf mindestens 0,4 Monatsausgaben plädiert.
Fazit des Berichts von Axel Reimann im Wortlaut:
Auch wenn die RV aktuell einen Höchststand ihrer Finanzausstattung verzeichnen kann, wird hinsichtlich der Rücklage auf mittlere und längere Sicht das Thema der Mindestausstattung bestimmend werden.
Nach den aktuellen Projektionen wird die Nachhaltigkeitsrücklage bis zum Jahr 2019 auf die Höhe des aktuellen Mindestwertes von 0,2 Monatsausgaben abgebaut sein und in der Folgezeit ungeachtet der erforderlichen Beitragssatzanhebungen im Wesentlichen dort verharren.
Im Hinblick darauf zeigen die Analysen der unter- jährigen Einnahmen- und Ausgabenströme der zu- rückliegenden Jahre, dass eine Mindestrücklage von 0,2 Monatsausgaben zum Jahresende nicht geeignet ist, unterjährig die Liquidität der RV aus eigener Kraft zu sichern.
Infolgedessen würde nach Abbau der Nachhaltigkeitsrücklage ohne Gegenmaßnahmen praktisch in jedem Jahr die Gefahr bestehen, besondere Maßnahmen zur Liquiditätssicherung wie das Vorziehen von Bundesmitteln oder gar die Inanspruchnahme einer Liquiditätshilfe des Bundes er- greifen zu müssen.
Obwohl das keineswegs bedeutet, dass die Zahlungsfähigkeit der RV gefährdet wäre, geriete die RV unweigerlich in die Position eines Bittstellers. Verbunden mit dem damit einhergehenden Echo in der Öffentlichkeit und in den Medien wären das Vertrauen in die gesetzliche RV und damit deren Akzeptanz gefährdet.
Infolgedessen sollte rechtzeitig über adäquate Maß- nahmen nachgedacht werden, um einer solchen Entwicklung wirksam begegnen zu können.
So dürfte eine Anhebung der Mindestnachhaltigkeitsrücklage zum Jahresende auf mindestens 0,4 Monatsausgaben ausreichen, normale unterjährige Schwankungen der Nachhaltigkeitsrücklage aufzufangen, so dass besondere Maßnahmen der Liquiditätssicherung Jahren mit unerwartet starken Konjunktureinbrüchen vorbehalten blieben.
Zur Finanzierung wären einmalig ein höherer Beitragssatz und ein höherer Bundeszuschuss in Kauf zu nehmen.