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Nochmal Zwangsverrentung

Zum Thema „Zwangsverrentung“ von Hartz-IV-Empfängern erklärt die Bundesregierung, dass grundsätzlich die Pflicht bestehe, eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen in Anspruch zu nehmen, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen wie etwa die Vollendung des 63. Lebensjahres. Ausnahmen gibt es – theoretisch.

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