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Satte 425.000 geerbt, aber 275.000 Steuern gezahlt

Wenn ein Erblasser sein Geld bei ausländischen Banken angelegt hatte, ist eine doppelte Besteuerung seines Kapitalvermögen rechtmäßig. Der Bundesfinanzhof entschied jüngst: Eine ausländische Erbschaftsteuer ist in Fällen, in denen es kein Abkommen gegen Doppelbesteuerungen gibt, weder auf die deutsche Erbschaftsteuer anzurechnen noch als Nachlassverbindlichkeit zu berücksichtigen. Was bedeuten kann, dass den Erben in solchen Fällen gerade einmal ein Drittel des Geerbten noch zukommt.

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