Anzeige

Ab sofort: Krankenversicherung verzichtet auf Säumniszuschlag

Gute Nachricht für Menschen, die ihre Beiträge für die Krankenversicherung nicht aufbringen können: Versicherte mit Beitragsschulden und Nichtversicherte profitieren ab 1. August von einem gesetzlichen Schuldenerlass. Die Verbraucherberatung in Nordrhein-Westfalen gibt Tipps, wie man sich jetzt verhalten sollte.weiterlesen

Zum Inhalt springen