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Omas Häuschen: Zwar werden mehr davon vererbt, aber drin wohnen wollen die Erben immer seltener. Foto: epd
Omas Häuschen: Zwar werden mehr davon vererbt, aber drin wohnen wollen die Erben immer seltener. Foto: epd

Immobilien waren bislang in jeder zweiten Erbschaft enthalten. Das ändert sich gerade: Die kommende Erben-Generation darf zu mehr als zwei Dritteln mit einer Immobilie als Erbe rechnen. Aber das ist nicht alles, was sich ändern wird, wenn man einer neuen Erbrecht-Studie der Postbank glaubt.
Wurde bisher ein vom Erbschafts-Geber bewohntes Eigenheim geerbt, bezog jeder zweite Erbe dies selbst. Die künftigen Erben wollen laut Postbank aber nur noch etwa halb so oft wie bisher in ein geerbtes Eigenheim einziehen. Verkaufen wollen es aber auch nur 30 Prozent. Künftige Erben wollen die geerbte Immobilie lieber vermieten, als dies in bisherigen Erbfällen geschah.
Wie die Studie zeigt, wird das Thema Immobilien im Nachlass in den nächsten Jahren immer wichtiger. Hier gilt es, Steuerfallen zu vermeiden; auch deshalb, weil die Steuerbefreiung für das selbstgenutzte Familienheim offenbar für immer weniger Erben in Frage kommt. Hier gibt es zwar einige Gestaltungsmöglichkeiten – zum Beispiel die lebzeitige Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt, mit denen sich eine hohe Steuerbelastung vermeiden lässt, die die Erben in manchen Fällen sogar zum Verkauf einer geerbten Immobilie zwingen kann. Für eine juristisch, aber auch wirtschaftlich saubere Lösung ohne Stolperfallen raten Experten allerdings künftigen Erblassern und Erben dazu, beizeiten einen Fachanwalt für Erbrecht mit guten Kenntnissen im Erbschaftsteuerrecht zu konsultieren.

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