Ehrenämter gibt es in nahezu allen Lebensbereichen. Und gerade für Ältere, die nach dem Berufsleben ein neues Engagement suchen, ist das Ehrenamt eine Möglichkeit, die Zeit sinnvoll auszufüllen. Wichtig ist, dass man gut und richtig versichert ist, denn die gesetzliche Unfallversicherung reicht nicht immer aus.
Viele Menschen engagieren sich ehrenamtlich in Sportvereinen, in der Kirchengemeinde oder in Bürgerinitiativen. Bis Ende 2004 waren sie bei der Ausübung dieser Tätigkeit oft nicht gesetzlich unfallversichert. Die Aufsichtstätigkeit in einem Jugendlager der Pfadfinder oder die Arbeit eines Kassenwartes im Sportverein etwa war unversichert.
Seit Anfang 2005 ist der Personenkreis erweitert, der im Ehrenamt Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung genießt. erweitert. Um juristisch von einem Ehrenamt sprechen zu können und damit unter den Versicherungsschutz zu fallen, müssen generell fünf Merkmale erfüllt sein. So ist das Ehrenamt freiwillig und unentgeltlich. Es wird kontinuierlich und auf organisierte Weise ausgeübt und kommt anderen zu Gute.
Doch mitunter passiert es, dass sich die Helfer verletzen und selbst Hilfe benötigen. Bei einem Sturz etwa zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nur dann, wenn sich der Unfall in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit im Ehrenamt ergeben hat oder sich der Versicherte auf dem Hin- oder Rückweg zur ehrenamtlichen Tätigkeit befand. Ist die Erwerbsfähigkeit als Folge des Unfalls um mindestens 20 Prozent gemindert, bekommt der Verletzte von der gesetzlichen Unfallversicherung eine monatliche Rente.
Da der gesetzliche Unfallschutz weder rund um die Uhr noch uneingeschränkt im Ausland gilt, sollten Verbraucher zusätzlich selbst vorsorgen. Wichtig ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese zahlt bei dauernden gesundheitlichen Schäden durch Krankheit und Unfall eine monatliche Rente, wenn man seinen Beruf nicht mehr voll ausüben kann. Die Höhe einer möglichen späteren Rente vereinbart man mit dem Versicherer bei Vertragsschluss. Wer diese Versicherung nicht abschließen kann, sollte eine private Unfallversicherung in Erwägung ziehen. Bei dieser gibt es im Falle einer zurückbleibenden Invalidität abhängig vom Schweregrad einen einmaligen Geldbetrag.
Wer im Rahmen eines Ehrenamtes einer anderen Person Schaden zufügt, muss in der Regel nicht für deren Forderungen nach Schadenersatz aufkommen. Dafür haftet die Trägerorganisation bzw. deren Haftpflichtversicherung. Dies gilt zum Beispiel, wenn Ehrenämter im Dienst von Städten und Kommunen ausgeführt werden. Auch kann die ehrenamtliche Ausübung eines leitenden Amtes oder die so genannte verantwortliche Tätigkeit in einer Organisation oder Verein können über die Vereinshaftpflichtversicherung versichert sein.
Für sonstige freiwillige Tätigkeiten, die beispielsweise nicht mit besonderer Verantwortung verbunden sind, kann Schutz über eine private Haftpflichtversicherung bestehen. Erkundigen Sie sich beim privaten Versicherer und lassen sich bestätigen, ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz für diese ehrenamtliche Tätigkeit besteht. Unabhängig von der Ausübung eines Ehrenamtes raten wir, mit einer Privathaftpflichtversicherung vorzusorgen.
Ehrenamtlich Tätige sollten sich in punkto Versicherung von Ihrer Verbraucherzentrale beraten lassen.