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Gesetzgeber legt nach bei Immobilien- Krediten für Ältere

Bei den Immobilienkrediten für Ältere legt die Politik nach, erntet dafür aber jede Menge Kritik. Foto: epd
Bei den Immobilienkrediten für Ältere legt die Politik nach, erntet dafür aber jede Menge Kritik. Foto: epd
Immobilienkäufer in Deutschland müssen sich auf neue Hürden bei der Kreditaufnahme gefasst machen. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den das Bundeskabinett auf den Weg gebracht hat. Der Entwurf sieht zwar vor, die umstrittenen Kreditvergaberegeln im Zusammenhang mit der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie zu entschärfen. Zugleich werden aber der Bankenaufsicht BaFin für den Fall einer möglichen Überhitzung des Immobilienmarkts weitgehende Eingriffsrechte eingeräumt, die die Kreditvergabe empfindlich einschränken könnten. So soll die BaFin etwa eine Obergrenze für das Verhältnis zwischen Darlehenshöhe und Immobilienwert vorschreiben dürfen. Auch kann sie festsetzen, welchen Anteil ihres Einkommens Bürger höchstens für den Immobilienkauf aufwenden dürfen.

Dazu Jürgen Gros, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB): „Die Bundesregierung baut zwar an einer Stelle Kredithürden ab, zieht aber an anderer Stelle neue hoch. Wer soll das verstehen? Die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken begrüßen es, dass die missglückte Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie endlich nachgebessert wird. Berlin vermindert zu Recht unnötige Restriktionen. Das erleichtert es jungen Familien und älteren Menschen, zur Vermögensbildung und Alterssicherung auf Immobilien zu setzen. Die geplanten Eingriffsrechte für die BaFin muss der Gesetzgeber hingegen grundsätzlich hinterfragen. Der deutsche Immobilienmarkt ist nach wie vor von Stabilität und konservativer Kreditvergabe geprägt. Die möglichen Markteingriffe drohen die niedrige Wohneigentumsquote in Deutschland zu zementieren.“

Die seit März dieses Jahres geltende Wohnimmobilienkreditrichtlinie soll so verändert werden, dass auch Senioren wieder die Chance auf einen Immobilienkredit bekommen. Dazu sollen Umkehrhypotheken ausdrücklich vom Gesetz ausgenommen werden. In der Theorie mag Senioren damit geholfen sein. Praktisch jedoch nicht. Denn für solche Kredite gibt es in Deutschland quasi keinen Markt. Senioren werden von Ausnahmen abgesehen auch weiterhin von der Immobilienkreditvergabe ausgeschlossen bleiben. Die Immobilien-Leibrente ist eine unterschätzte sinnvolle Alternative.

Banken- und Sparkassenverbände geben offen zu: Es existieren so gut wie keine Anbieter in Deutschland für die Umkehrhypothek – ein solches Produkt gibt es nur theoretisch. Denn es rechnet sich weder für Finanzdienstleister noch für Senioren und ist höchst kompliziert: Bei dieser Art von Immobilienverzehrkrediten wird ein Darlehensvertrag mit Auszahlung des Betrages in Raten oder als Einmalzahlung vereinbart. Der Kreditnehmer zahlt weder Zinsen noch Tilgung. Beides wird aufaddiert – entspricht also einer umgekehrten Hypothek. Am Ende der Laufzeit muss die aufaddierte Hypothek in einem Betrag abgelöst werden oder die Immobilie wechselt in den Besitz der Bank. Da die Institute bei diesem Produkt mit hohen Risikoabschlägen arbeiten müssen, ergibt sich in aller Regel nur eine sehr geringe monatliche Einnahme für die Kreditnehmer.

Auch Verbraucherschützer stehen der Umkehrhypothek äußerst kritisch gegenüber. Sie empfehlen Senioren bei Geldbedarf häufig den Verkauf ihrer Immobilie und den Umzug in eine günstigere Wohnung. Eine Lösung, die allerdings für mehr als 90 Prozent der Immobilien-Eigentümer im Rentenalter gar nicht in Frage kommt, da sie in ihrer vertrauten Umgebung wohnen bleiben möchten.

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