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Pflegerinnnen und Pfleger brauchen Anerkennung. Foto: epd

Teilnahmebedingung für den PflegeCOMPASS 2012
Für den PflegeCOMPASS 2012können Personen vorgeschlagen werden, die direkt in die Pflege eingebunden sind:

Vorgeschlagen werden kann jede Person über 18 Jahren. Der Vorschlagende muss vorher das Einverständnis der vorgeschlagenen Person einholen. Die Vorgeschlagenen müssen mindestens 16 Jahre alt sein und im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wohnen bzw. dort ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit im Bereich der Pflege nachkommen. Es gibt insgesamt drei Hauptpreise.
Beim Einreichen der Bewerbung sollten Aussagen zu Art und Umstand der Pflege (wer wird in welcher Form vom Bewerber gepflegt bzw. in welcher Form engagiert sich der Bewerber für Fragen der ehrenamtlichen Pflegetätigkeit?), wie alt ist er/sie sowie zu den u.g. Kriterien gemacht werden.
Die COMPASS Private Pflegeberatung GmbH verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der bereitgestellten Informationen zu gewährleisten. Die zur Verarbeitung überlassenen Persönlichkeitsdaten unterliegen den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Über die Vergabe des PflegeCOMPASS 2012 entscheidet eine Jury in eigener Verantwortung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Jury orientiert sich bei der Vergabe des Pflegepreises an folgenden Kriterien:
Zeitaufwand: Wie viel Zeit wendet der Bewerber für die ehrenamtliche Pflege oder in der Unterstützungsarbeit auf?
Grad des persönlichen Einsatzes: Wie schwer bzw. aufwändig ist die Aufgabe, die vom Bewerber erfüllt wird? Betreut die Person schwere oder sehr aufwändige Pflegefälle? Stellt die Pflegeaufgabe besonders hohe Ansprüche an Belastbarkeit und Wissen des Bewerbers?
Dauer des Pflegeinsatzes: Wie lange pflegt der Bewerber bereits oder wendet der Bewerber Zeit in der Unterstützungsarbeit auf?
Entbehrungen: Wie hoch ist der Grad der persönlichen Entbehrungen? Verzichtet der Bewerber auf Gehalt (durch Freistellung, Kündigung u. ä.)? Wie viel Zeit bleibt dem Bewerber für seine persönlichen Bedürfnisse?
Fachkenntnisse: Mit welchem Zeiteinsatz und welcher Energie hat der Bewerber sich im Selbststudium Kenntnisse über Krankheit und Pflege der zu pflegenden Person(en) angeeignet? Gibt diese Person ihr Wissen auch an andere weiter?
Besondere Leistungen: Hat der Bewerber im Rahmen seiner ehrenamtlichen Arbeit besonderes geleistet (z.B. Aufbau einer Selbsthilfegruppe o.ä.)
Die Nominierung läuft! Nennen Sie uns jetzt Ihren Stillen Star der Pflege!
Ab sofort können Sie an unserem Nominierungsverfahren für den Goldenen PflegeCOMPASS 2012 teilnehmen.
Einsendeschluss ist der 10. August 2012.
Die Preisverleihung findet im November in Köln statt.
Alle Unterlagen für Ihre Nominierung erhalten Sie hier.


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