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Begutachtung

Falsche Eingruppierung in Pflegestufe

Wie viel Geld aus der Pflegekasse gezahlt wird, ermittelt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) anhand einer Skala von Pflegestufe Null für eingeschränkte Alltagskompetenz bis hin zu Pflegestufe Drei bei schwerer Pflegebedürftigkeit. Gegen die Eingruppierung im Bescheid der Pflegekasse ist ein Widerspruch möglich. Tipps dafür gibt die Verbraucherzentrale NRW.

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